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30.06.2024 Cyberkrieg ist völkerrechtswidrig

Mal angenommen ...

Unter dieser Rubrik finden wir in der ARD Audiothek einen Podcast (23min) über die Aufgaben und Risiken der neuen, 4. Waffengattung der Bundeswehr mit vielen interessanten Quellenangaben. Neben Luftwaffe, Marine und Heer gibt es nun auch eine Cyber-Abwehr.

Vielleicht hätten sich die jeweiligen VerteidigungsministerInnen der letzten Jahren mit den Fragen des Podcasts beschäftigen sollen, bevor sie diese "Abwehr" ins Leben gerufen haben.

Mal angenommen - ist jetzt!

Nun existiert diese "Waffengattung" und nach ihrer Selbstbeschreibung gehen ihre Aufgaben über eine normale Abwehr weit hinaus. Also einfach mal hinein hören in "Deutschland hackt zurück" ...

Denn völkerrechtlich ist ein Cyberangriff, der in der Regel beliebige Kollateralschäden hinterlassen kann (Krankenhäuser, Verkehrs- und Energie-Infrastruktur), grundsätzlich verboten. Einige realistische Eindrücke bis zum Zusammenbruch der zivilen Ordnung zeigt das Buch und der Fernsehfilm "Blackout" von Marc Elsberg. Außerdem ist Angriff nie die beste Verteidigung!

Gegen die Aufklärung von Cyberangriffen haben wir natürlich nichts, im Gegenteil. Das Problem liegt in der Schwierigkeit des Erkennens desjenigen, der ihn wirklich ausführt. Die False Positives, die fälschlicherweise Verdächtigten, werden bei Cyberangriffen absichtlich produziert. Es ist wie bei einer Zwiebel - erinnert an das Tor Netzwerk - hinter jedem Identifizierten kann wieder ein anderer stecken.

Welche Identifizierten sind nun eine legitimes Ziel und welche Kollateralschäden sind im jeweiligen Einzelfall nach dem Völkerrecht "erlaubt"?  Interessanterweise werden in dem Podcast Staaten genannt, die typischerweise Cyberangriffe durchführen. Neben den üblichen Verdächtigen wie China, Russland und Iran werden da auch Israel, die USA und Großbritannien genannt. Dass damit auch "westliche Demokratien" vorsätzlich das Völkerrecht brechen, wird einfach hingenommen.

Das heißt für die Bundeswehr aber nicht, dass sie da auch einfach mitmischen dürfte. Deutschland hat eine Parlamentsarmee, das würde bedeuten, dass ein mit dem Grundgesetz verträglicher Cyberangriff zuvor durch ein Bundestagsmandat abgesegnet werden müsste - praktisch unmöglich. Ein Statement des Verteidigungsministers zu dieser Frage wäre sicher hilfreich ...

Das Fazit des Podcast nach der durch Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) erklärten Problems mit den "Hintertüren" in Software, ist eindeutig. Nur über solche Hintertüren sind überhaupt Cyberangriffe möglich. Statt diese schnellstmöglich zu schließen, wenn sie entdeckt wurden, nutzen (auch) staatliche Hacker sie für ihre "Cyber-Abwehr". Deshalb könnte man sich diese ganze 4. Waffengattung sparen, wenn man die IT-Sicherheit fördern und gefundene Löcher schnellstens stopfen anstatt selbst ausnutzen würde.

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Mehr dazu bei https://www.ardaudiothek.de/episode/der-tagesschau-zukunfts-podcast-mal-angenommen/deutschland-hackt-zurueck-was-dann/tagesschau/13511141/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Bp
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8824-20240630-cyberkrieg-ist-voelkerrechtswidrig.html
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Tags: #Cyberkrieg #völkerrechtswidrig #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Frieden #Krieg #Podcast #ARD #Audiothek
Erstellt: 2024-06-30 08:37:44
Aufrufe: 523

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