Auch Behinderte haben Recht auf Datenschutz
Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern eine Voraussetzung, die erfüllt sein muss, um unbehellligt leben zu können und zu wissen, dass die eigene Privatsphäre gewahrt wird. Manche Behörden gehen bei ihrer "Arbeit" damit sehr locker um.
So musste die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge in ihrem Bericht zur Lage des Datenschutzes im Land einiges kritisieren.
- IT-Sicherheitsmaßnahmen seien nicht ausreichend dokumentiert,
- Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung seien nicht geklärt,
- in Krankenhäusern schnüffelten Beschäftigte im Krankheitsverlauf von Kolleginnen,
- Ausweitung der Bewegungsverfolgung durch Fußfesseln auf Verdachtsfälle, statt bisher auf Verurteilte,
- Potsdam diskriminiere Schwerbehinderte.
Insbesondere den letzten Punkt kann man als schwere Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sehen. Die Behörden in Potsdam hätten in etwa 120 Fällen die Daten aus Anträgen auf Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen genutzt, um gleichzeitig auch deren Fahrtauglichkeit prüfen zu lassen. Wieder enmal wurde gegen die Zweckbestimmung einer Datenverarbeitung verstoßen, in dem Daten für den einen Vorgang für einen völlig anderen Vorgang genutzt wurden.
Neben der Kritik an den Landesbehörden gab es auch Fälle in der Privatwirtschaft. So musste der Geschäftsführer eines Lebensmittelgeschäftes ein Bußgeld von 10.000 Euro bezahlen, der über vier Wochen im Pausenraum eine Tabelle mit den Krankheitstagen und teilweise -gründen der Beschäftigten aushängen ließ.
Trotz der Aufdeckung dieser Taten ist die Datenschützerin nicht zufrieden, da sich auch für ihre Behörde die Arbeitsbedingungen durch die Anzahl und Komplexität der Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung der Menschen massiv verschlechtert haben. Datenschutzbehörden sind fast überall seit Jahren chronisch unterbesetzt.
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Erstellt: 2024-04-26 07:42:47 Aufrufe: 188
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