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12.04.2024 Offener Brief zur Reform des §129 StGB

Klimaproteste als "kriminelle Vereinigung"?

Amnesty International fordert dazu auf, einen Offenen Brief an Justizminister Buschmann zu unterschreiben und zu fordern, dass FRIEDLICHER PROTEST NICHT KRIMINALISIERT WERDEN DARF! Veränderung braucht Protest! Sei es bei Pride-Demos fur LGBTI-Rechte, Demos für Antirassismus oder Klimagerechtigkeit. Doch gerade "störender" oder "unbequemer" Protest wird in Deutschland als kriminell abgestempelt.

Amnesty schreibt: In Deutschland wird der Paragraf 129 aus dem Strafgesetzbuch auf Bildung einer "kriminellen Vereinigung" benutzt, um unliebsame Proteste zu verfolgen. Davon sind aktuell auch Klimaaktivist*innen der Letzten Generation betroffen. Wir fordern zum Schutz der Versammlungsfreiheit eine Reform des §129 StGB!

Warum ist der §129 StGB aus Sicht der Menschenrechte so problematisch?

Schon ein anfänglicher Verdacht erlaubt es den Ermittlungsbehörden, einschneidende Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Überwachungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind außerdem nicht auf die konkreten Tatverdächtigen beschränkt, sondern können ihr gesamtes Umfeld betreffen. All das hat nicht nur extreme Konsequenzen für die unmittelbar Betroffenen, sondern wirkt abschreckend auf ganze Bewegungen und ist deshalb ein Angriff auf die Zivilgesellschaft.

Wir fordern:

  • Es muss sichergestellt werden, dass § 129 StGB nicht gegen friedliche Protestierende angewandt wird.
  • Das Justizministerium muss kriminalisierende Aussagen und Forderungen nach Strafverfolgung nach § 129 StGB unterlassen und sicherstellen, dass Protestierende nicht mehr kriminalisiert werden.
  • Das Justizministerium muss endlich einen Reformvorschlag vorlegen, der verhindert, dass § 129 StGB gegen politischen Protest benutzt wird.

Der Offene Brief an Minister Buschmann kann hier gelesen und unterschrieben werden.

Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/protest-demonstrationen-schuetzen-protect-the-protest


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Tags: #Amnesty #OffenerBrief #Buschmann #Justiz #§129 #Verfolgung #Versammlungsrecht #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Demonstration
Erstellt: 2024-04-12 07:23:53
Aufrufe: 425

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