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18.03.2024 Plattform-Arbeitsrichtlinie gegen Scheinselbstständigkeit

Plattform-Arbeitsrichtlinie durch EU-Mitgliedsstaaten angenommen

Relativ unbemerkt aber erst durch ungeheure Energie vieler hunderttausender Menschen ist die Plattform-Arbeitsrichtlinie durch die EU-Mitgliedsstaaten angenommen worden. Federführend bei dem Kampf für Arbeitnehmerrechte war koordinierend WeMove.eu. Die berichten nun über die Inhalte der Richtlinie, die dafür sorgen kann, dass abhängig Beschäftigte, wie bei Uber, auch diese Rechte durchsetzen können und nicht weiter als Scheinselbstständige unterdrückt werden.

WeMove.eu schreibt

Zum ersten Mal in der Geschichte erhalten Menschen, die für riesige Plattformen wie Uber arbeiten, die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Das ist ein Wendepunkt für die Arbeitnehmer in ganz Europa.

Stellen Sie sich das vor: 15-Stunden-Tage, kein Krankenstand, keine Rente und nicht einmal die Sicherheit eines Mindestlohns. Das ist die brutale Realität von Millionen, die für Unternehmen wie Uber und Deliveroo schuften.

Während diese gigantischen Plattformen enorme Gewinne einfahren, bleiben ihre Arbeiter auf der Strecke, da ihnen nicht einmal die grundlegendsten Arbeitnehmerrechte zugestanden werden. Doch diese Zeiten sind vorbei. Und das nicht einen Moment zu früh. Bis 2025 werden 43 Millionen Menschen für Plattformen wie Uber tätig sein. Wäre der Sektor ein Land, wäre es das fünftgrößte in Europa!

Der Sieg war nur dank Ihnen, dieser Gemeinschaft, möglich. Von der Unterzeichnung der Petition über das Schreiben von Nachrichten an Politiker bis hin zur Finanzierung unserer Arbeit. Durch gemeinsames Handeln haben wir den Druck aufrechterhalten - den Druck, der notwendig ist, um Veränderungen zu erreichen.

Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass jedes Land in Europa das neue Gesetz anwendet. Und das bedeutet, dass wir bei jedem Schritt dabei sein müssen, um Entscheidungsträgern, die zögern, mit einer Welle des Widerstands zu begegnen.

Was wird sich ändern?

Der Europäische Gewerkschaftsbund ist sich sicher, dass Millionen von Menschen, die über digitale Plattformen arbeiten, nach der Annahme der Plattform-Arbeitsrichtlinie durch die EU-Mitgliedsstaaten endlich Mindestlöhne, Krankengeld und andere Beschäftigungsschutz erhalten werden.

Die Gewerkschaften waren erfolgreich dabei, die Beschäftigungsvermutung mit der Umkehrung der Beweislast einzubeziehen. Anstatt dass einzelne Arbeitnehmer langwierige Gerichtsverfahren durchlaufen, um zu beweisen, dass sie ein Arbeiter sind, wird es nun an den Plattformunternehmen liegen, zu beweisen, dass sie keine Mitarbeiter sind.

Die Richtlinie erkennt auch die Rolle der Gewerkschaften in allen Aspekten der Plattformwirtschaft an, auch in Fragen wie dem Algorithmus-Management. Trotz der Forderungen nach einer Schwächung dieser Bestimmung blieb sie erhalten. Nun wird es notwendig mit Tarifverhandlungen in der Plattformwirtschaft zu beginnen.

PS. Zu dieser Meldung passt aus gewerkschaftlicher Sicht, dass heute auch die ersten richtigen Betriebsratswahlen im Tesla Werk bei Berlin beginnen. 12.000 Beschäftigte können nun endlich einen starken Betriebsrat wählen, der die Zeit der "Arbeitgeber-Geschenke" durch echte Verhandlungen zwischen den Tarifparteien und im Endeffekt durch einen Tarifvertrag ersetzen und sichern kann.

Mehr dazu bei https://wemove.eu
und https://www.etuc.org/en/pressrelease/platform-work-trade-unions-win-millions-workers


Kommentar: RE: 20240318 Plattform-Arbeitsrichtlinie gegen Scheinselbstständigkeit

Die BR-Wahl im Tesla-Werk in Grünheide dürfte spannend werden. Es treten 9 Listen an. Die IGM auf Liste 2 tritt mit einem 10-Punkteplan an. U.a. wird ein Tarifvertrag gefordert, was Elon Mask nicht will. Mehr dazu hier:
https://www.jungewelt.de/artikel/471573.us-elektroautobauer-listenkampf-der-tesla-workers.html

Ti., 18.03.24 10:28


RE: 20240318 Plattform-Arbeitsrichtlinie gegen Scheinselbstständigkeit

War doch erfolgreich: die IGM stellt jetzt 40% der Betriebsräte.

Be., 20.03.24 21:12


RE: 20240318 Plattform-Arbeitsrichtlinie gegen Scheinselbstständigkeit

Nicht nur das wird mit der IG Metall besser. Bei Grundgehalt liegt Tesla wohl im Schnitt, aber bei den üblichen Extras in der Branche schaut es wohl eher mau aus:
„Alles in allem habe ich knapp über 40.000 Euro im Jahr verdient“, schreibt ein Ex-Mitarbeiter von Tesla Deutschland auf dem Gehaltsportal. „Keine Provisionen, kein Urlaubsgeld, kein Weihnachtsgeld, keine Boni oder dergleichen.“ Dem pflichtet auch ein anderer Tesla-Mitarbeiter bei. „Könnte besser sein“, schreibt er in Bezug auf die Vergütung. „Gehälter werden pünktlich gezahlt, aber man erhält kein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.“
https://www.bw24.de/auto/tesla/deutschland-vergleich-sonderzahlung-mercedes-benz-porsche-tesla-gehalt-mitarbeiter-giga-berlin-91494406.html

Eu., 22.03.24 16:32


RE: 20240318 Plattform-Arbeitsrichtlinie gegen Scheinselbstständigkeit

Von den ganzen Musk Firmen außerhalb Europas, wo er keine starken Gewerkschaften fürchten muß, wollen wir gar nicht reden.
https://www.heise.de/news/Bericht-Schlechte-Arbeitsbedingungen-in-Tesla-Fabriken-9535729.html oder
https://www.labournet.de/internationales/usa/gewerkschaften-usa/tesla-bietet-die-arbeitsbedingungen-der-zukunft-nannte-man-frueher-ausbeutung/

Fr., 23.03.24 18:26


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3zz
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Tags: #Scheinselbstständigkeit #Uber #Deliveroo #Plattform #Arbeitsrichtlinie #EU #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Betriebsrat #Grundrechte #Menschenrechte #Tesla
Erstellt: 2024-03-18 08:35:10
Aufrufe: 242

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