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"Verteidigung hätte das Urteil auch gleich diktieren können"
So sagt es Michèle Winkler, Prozessbeobachterin vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, nach dem Urteil gegen 2 Polizisten, die vor dem Mannheimer Landgericht wegen tödlicher Polizeigewalt gegen Ante P. standen. Der Hauptangeklagte Polizist L.J. war angeklagt wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung. Nun soll er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro zahlen. Sein Kollege B.Z., dem fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen worden war, weil er seinen Kollegen nicht zurückgehalten und den sich nicht mehr bewegenden Ante P. knapp sechs Minuten gefesselt in Bauchlage hatte liegen lassen, wurde freigesprochen. Die Videoaufnahmen von "rund 70 Zeug*innen", die im Gerichtssaal gezeigt wurden, konnten eindeutig nachweisen, dass Hinweise aus der Menschenmenge, dass Ante P. nicht mehr atme, die neben ihm knienden Polizisten nicht zum Handeln bewegt hatten. Das Gericht blieb bei seiner Ansicht, dass dieses Nichthandeln strafrechtlich nicht beanstandbar sei, "weil Ante P. möglicherweise trotz Hilfeleistung verstorben wäre". Das Gericht übernahm die Argumentation der Verteidigung und machte aus Ante P. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Er sei in einem wahnhaften Zustand gewesen. Ein beauftragter Gutachter ging soweit zu behaupten, Schizophrene seien mit Vorsicht zu genießen und bekannt für Tötungsdelikte und Suizide. Wieder erwies sich, dass nach aktueller Forschung psychisch erkrankte Personen einem deutlich erhöhten Gewaltrisiko durch die Polizei ausgesetzt sind. Die Prozessbeobachterin erklärt in der Pressemitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie: "Offensichtlich sind die die Handlungsentscheidungen der Polizisten am Tattag von stigmatisierenden Einstellungen geleitet gewesen. Das zeigte die Einlassung des Hauptangeklagten, wie auch in der Wahl der Verteidigungsstrategie, insbesondere die Plädoyers der Verteidigung. Skandalös ist, dass auch die Kammer diese ableistischen Einstellungen wiederholt und somit die Gewalteskalation gegen Ante P. als gerechtfertigt bewertet. Diese justizielle Rechtfertigung tödlicher Gewalt gegen eine vulnerable Person kann dazu führen, dass die Mannheimer Polizei Personen zukünftig psychischen Ausnahmesituationen noch häufiger mit Gewalt begegnet. Dem müssen wir uns als Menschenrechtsorganisation ebenso wie als Teil der Zivilgesellschaft entgegenstellen."
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