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Schengener AbkommenIm Übereinkommen von Schengen, besser bekannt als Schengener Abkommen, vereinbarten fünf europäische Staaten, auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen zu verzichten. Das Abkommen ist nach dem luxemburgischen Ort Schengen benannt, wo es 1985 unterzeichnet wurde. Das Gebiet, innerhalb dessen das Schengener Abkommen gilt, wird als Schengen-Raum bezeichnet. Das Schengener Abkommen wird, nach mehreren Erweiterungen, mittlerweile in 28 Staaten Europas angewandt. Das sind 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie als Nicht-EU-Staaten zusätzlich Island, Norwegen und die Schweiz. Von den EU-Ländern nehmen das Vereinigte Königreich und Irland nur eingeschränkt am Schengener Abkommen teil. Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden nur bestimmte Bestimmungen des Abkommens an, die vollständige Inkraftsetzung mit der Abschaffung der Grenzkontrollen wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die EU beschlossen. Die Schweiz trat als Nicht-EU-Mitglied am 12. Dezember 2008 dem Schengen-Raum bei und schaffte die systematischen Grenzkontrollen ab. Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1fd Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/867-schengener-abkommen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/867-schengener-abkommen.html Tags: #Definition #Schengener #EU #Grenze #Flucht #Migration Erstellt: 2009-12-13 08:59:45 Aufrufe: 10862 Kommentar abgeben |
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