EuroDAC
Bei EURODAC handelt es sich um eine europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken.
Eurodac wurde auf der Ermächtigungsgrundlage des Art. 63 S. 1 Nr. 1a EGV durch VO (EG) Nr. 2725/2000 am 11. Dezember 2000 geschaffen. Dies erfolgte im Rahmen der Ersten Säule der Europäischen Union, die gemäß Titel IV des EG-Vertrags für Asylfragen zuständig ist. Ziel ist es, die Anwendung des Dubliner Übereinkommens zu erleichtern. Es soll verhindert werden, dass ein Asylbewerber in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig einen Asylantrag stellt.
Von jedem über 14 Jahre alten
- Asylbewerber,
- Drittausländer, der bei der illegalen Überschreitung einer Außengrenze eines Mitgliedstaats angetroffen wird,
- sonstigen sich illegal im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhaltenden Drittausländern
werden Fingerabdrücke von allen zehn Fingern genommen.
Literatur
- Birgit Schröder: Das Fingerabdruckssystem EURODAC. ZAR 2001, S. 71ff
- Michael Funke-Kaiser: Europarecht im deutschen Verwaltungsprozess (20): Asyl- und Flüchtlingsrecht (1. Teil). VBlBW 2002, S. 409ff
Wiki meint:
http://de.wikipedia.org/wiki/EURODAC
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Tags: #Definition #EuroDAC #EU
Erstellt: 2009-12-13 08:45:54 Aufrufe: 6802
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