Grundzüge können noch aufgeweicht werden
Nach 38 Stunden haben sich die Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten nun auf Grundzüge des "AI Act" geeinigt. Würde es in diesem Tempo weitergehen, dann hätte die EU als erste auf der Welt eine Regelung zur künstlichen Intelligenz vorgelegt. Die ebenfalls laufende Diskussion in den USA steckt noch in den Anfängen und ist - wie üblich - viel offener gegenüber den Wünschen der entsprechenden Lobby.
Positiv und negativ
Den vorliegenden Rahmen zu bewerten ist noch nicht endgültig möglich, weil in den weiteren Verhandlungen noch viele erreichte Punkte durch Formulierungen aufgeweicht werden können. Relativ fest stehen bislang folgende Punkte
- Die Entwickler müssen die Qualität der für die Entwicklung der Algorithmen verwendeten Daten gewährleisten und sicherstellen.
- Die KI-Entwicklung darf keine Urheberrechte verletzen.
- Durch Künstliche Intelligenz geschaffene Texte, Bilder und Töne müssen entsprechend markiert werden.
- Die Regeln für biometrische Gesichtserkennung durch KI, die eigentlich völlig verboten werden sollte, kann zu Zwecken der nationalen Sicherheit eingesetzt werden. Auch wenn sich dies auf "konkrete Bedrohungen" beschränkt wissen, wir, dass solche Regelungen künftig verallgemeintert werden können.
- Für "risikoreiche" Anwendungen, etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und öffentlicher Personalverwaltung sollen "verschärfte Regelungen" gelten.
Vor 3 Wochen berichteten wir über die Vorbehalte von Deutschland und Frankreich gegen die Vorschläge zum KI-Act. Beide Länder hatten zuvor gefordert, dass nur konkrete Anwendungen von KI reguliert werden sollten, nicht aber die Basis-Technologie an sich. In den sogenannten Basismodelle, wie z.B. Chat-GPT, steckt die Wissensbasis und diese möchten die beiden Länder nicht aus Europa vertreiben. Auch Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing appelliert, wie tagesschau.de schreibt, an die EU, international abgestimmt vorzugehen und "keinen Alleingang" zu wagen. So gibt es Befürchtungen, Start-Up-Unternehmen wie Aleph Alpha aus Deutschland und Mistral AI in Frankreich könnten in ihrer Entwicklung behindert werden.
Bei diesen Randgefechten verschwinden oft die für die Privatsphäre des Einzelnen wichtigen Punkte, wie die nun doch erlaubte Nutzung biometrischer Gesichtserkennung oder die Verwendung von KI bei Ermittlungen in Sicherheitsbehörden. Wir werden die Diskussion weiter beobachten ...
Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ai-act-eu-erzielt-einigung-auf-regeln-fuer-kuenstliche-intelligenz-a-54d0ff03-d275-4c3a-b1b9-c491a0a258cd
und https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kuenstliche-intelligenz-regulierung-100.html
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Erstellt: 2023-12-09 09:39:18 Aufrufe: 223
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