Wenn schon, denn schon ...
Das Wort Salamitaktik kennen wir ja schon von vielen Gesetzgebungsvorgängen. Wenn wir schon die Möglichkeit für dieses oder jenes haben, dann können wir doch auch ...
Nun erleben wir das auch bei der noch nicht endgültig beschlossenen EU Chatkontrolle: Die Chatkontrolle soll Internetdienste verpflichten, die Inhalte privater digitaler Kommunikation aller Menschen im Auftrag von Regierungen zu durchleuchten, um Kindesmissbrauch besser aufklären zu können. Merke: Verhindert wird dadurch kein Missbrauch, denn um im Internet übertragen zu werden, hat er bereits stattgefunden.
Wie bei den vor Jahren geplanten Netzsperren wird nun der Katalog der mit der EU Chatkontrolle zu verfolgenden Starftaten ausgeweitet. So fordert Europol eine Ausweitung auf "andere Kriminalitätsbereiche", wie Pornografie, Migration und Drogen und eine Kommissions-Beamte "signalisierte Verständnis für den geäußerten zusätzlichen Wunsch". Auch diese Liste wird sicher nicht abschließend sein.
Damit wird das Überwachungs-Monster Chatkontrolle bereits vor der Entscheidung darüber noch gefährlicher. Die rechtlichen Grenzen sind ja selbst für den Tatbestand Kindesmissbrauch noch nicht klar definiert, da die verschiedenen Rechtssysteme in der EU strafbare Kinderpornografie unterschiedlich definieren.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ueberwachung-politiker-fordern-ausweitung-der-chatkontrolle-auf-andere-inhalte/
und alle unsere Artikel zur Chatktrolle https://aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Chatkontrolle&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xi
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Erstellt: 2023-11-14 09:04:05 Aufrufe: 357
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