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Netzdienstleister wird zum Täter
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist der Internetdienstleister Cloudflare allein für die Bereitstellung eines Content Delivery Networks als Täter zur Haftung verurteilt worden. Mehrmals hatten wir über die in Deutschland vor Jahren mal eingeführte Störerhaftung für Anbieter von offenen Freifunk-Routern berichten müssen. Nach vielem hin und her war diese im Telemediengesetz (TMG) eigentlich abgeschafft worden. Danach konnten Freifunk Anbieter als "Störer" für Copyright Verletzungen durch den Download geschützer Musik oder Videos haftbar gemacht werden. Netzpolitik.org berichtet aber nun, dass das Oberlandesgericht Köln laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Musikindustrie (BVMI) entschieden hat, dass der Dienstleister Cloudflare nicht Störer, sondern sogar Täter ist, wenn über sein Content-Delivery-Network (CDN) Downloads zu einem urheberrechtlich geschützten Album angeboten werden. Das Urteil zwingt Cloudflare dazu den Zugang zu einem Musikalbum über die Domain ddl-music.to - mit dem die Firma nichts zu tun hat - zu sperren. Angriff auf die Infrastruktur des InternetsNach diesem Urteil muss befürchtet werden, dass die im EU-Recht vorgesehenen Haftungsprivilegien für Zugangsprovider, in Deutschland z.B. im Telemediengesetz (TMG) festgeschrieben, nicht mehr gelten, sondern sie dafür haften, was ihre Nutzer im Netz anstellen. Cloudfare wurde dabei zum Verhängnis, dass wegen des immens angestiegenen Verkehrs im Netz die Dienstleister dazu übergehen, Verkehr auf eigenen Netzknoten, sogenannten Proxies, zwischenzuspeichern. Damit geraten ihre IP Adressen fälschlicherweise in die Fänge der Abmahnanwälte der Musikindustrie. Das oben genannte Urteil ist leider nur eines von mehreren: Sony Music hatte gegen den DNS-Resolver Quad9 mit einer Klage Erfolg vor Gericht. Dabei übersetzt Quad 9 lediglich Domainnamen in IP-Adressen, ist also eine Art technischer Wegweiser, damit das Internet funktioniert, schreibt netzpolitik.org. Die Musiklabels Sony Music, Universal Music und Warner Music waren gegen den Hoster Uberspace vorgegangen, der lediglich die Website eines Open-Source-Projekts gehostet hatte, mit der sich Youtube-Videos herunterladen lassen. Die beanstandete Software selbst war überhaupt nicht auf den Servern von Uberspace. Die Folgen solcher Urteile sind in jedem Fall, dass wie bei der geplanten EU Chatkontrolle, auch bei den Netz- und Dienstanbietern Angst geschürt wird, so dass sie präventiv mehr kontrollieren und mehr sperren, um nicht in die Haftung genommen zu werden. Wenn sich dies jetzt über den lokalen Content auch auf Wege im Internet erweitert, dann ist die Idee des freien Internets für Jede/n Vergangenheit.
Verdeutlichen wir uns noch einmal die Entwicklung von der "Idee des freien Internets" über die Vorratsdatenspeicherung "nur der Metadaten", weiter zu PRISM und Tempora - der Möglichkeit der Überwachung von allen - bis zur Chatkontrolle, die Inhalte der Kommunikation zensiert und am Ende einem Netz mit beliebigen Sperren aus beliebigen Gründen oder Vorwänden. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/urheberrecht-musikindustrie-gewinnt-gegen-cloudflare/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xd Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8581-20231109-angriff-auf-die-infrastruktur-des-internets.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8581-20231109-angriff-auf-die-infrastruktur-des-internets.html Tags: #Netzdienstleister #Haftung #Störer #Täter #Freifunk #Cloudfare #Urteil #Klage #Musikindustrie #Quad #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verschlüsselung #Internetsperren #Copyright #Netzneutralität #OpenSource #Tor Erstellt: 2023-11-09 09:10:12 Aufrufe: 425 Kommentar abgeben |
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