12.12.2009: Kfz-Scanning und VoIP-Überwachung kommen
Der Hessische Landtag hat einen Regierungsentwurf zur Novellierung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) angenommen, mit dem das automatische Kennzeichenscanning wieder erlaubt wird und Regelungen zum Abhören von VoIP-Telefonaten eingeführt werden, wie heise online berichtet.Hessen hatte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht zunächst auf den Einsatz automatischer Kennzeichenerkennungssysteme verzichtet, will sie jetzt aber wieder einführen. Die Scanner sollen nun zur Abwehr "konkreter Gefahren" eingesetzt werden dürfen. Alle erfassten Kennzeichen, nach denen nicht gesucht wird, sollen sofort gelöscht werden. Auch Rasterfahndungen mit Abgleichen privater und öffentlicher Datenbestände sollen zur Abwehr einer "konkreten Gefahr" möglich sein.
Ebenfalls reformiert wird der Schutz des Kernbereichs privater Lebensführung. Für große Späh- und Lauschangriffe wird die "Richterband-Lösung" angewendet. Wenn Gespräche zu intim werden, dürfen die Ermittler selbst nicht mehr mithören, sondern nur noch aufzeichnen. Das Band wird dann von einem Richter oder einem Vertrauensbeamten ausgewertet; wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass "allein" Erkenntnisse aus dem Kernbereich gewonnen würden, ist die Verwendung unzulässig.
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Erstellt: 2009-12-12 07:56:50 Aufrufe: 3856
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