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ius ad bellum und ius in bello
Das "Recht zum Krieg" und das "Recht im Krieg" sind zwei verschiedene Pakete des Völkerrechts. Völkerrecht ist meist ein Gewohnheitsrecht und wird oft bis zur Unkenntlichkeit verbogen. Das allgemeine Gewaltverbot in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen schafft die Verbindung der beiden Pakete. Darüber hinaus folgt aus diesem Gewaltverbot auch, dass Kriege heute grundsätzlich völkerrechtswidrig sind. Schwierig wird es, sobald man ins Detail geht. Verständlicherweise sehen beide Seiten eines Konflikts diese Details sehr verschieden. Als gesichert sind folgende Aussagen anzusehen
Über und für den Frieden zu schreiben wäre uns lieber ...
Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Kriegsv%C3%B6lkerrecht Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wJ Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8553-20231013-kriegsvoelkerrecht.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8553-20231013-kriegsvoelkerrecht.html Tags: #Ukraine #Russland #Israel #Palästina #Kriegsvölkerrecht #Neutralität #Atomwaffen #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln Erstellt: 2023-10-13 00:35:28 Aufrufe: 359 Kommentar abgeben |
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