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11.12.2009 domainfactory bedauert Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

11.12.2009: domainfactory bedauert Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Pressemitteilung des Internetproviders domainfactory

Marburg: „Wir hoffen weiter auf das Bundesverfassungsgericht“

München, 10. Dezember 2009 – Mit Bedauern reagiert Premium-Webhoster domainfactory auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Es zwingt das Münchner Unternehmen nun als letzten großen deutschen Webhoster, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. „Wir hoffen weiterhin, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung insgesamt kippt“, meint Geschäftsführerin Tobia Marburg. Sie sprach von einem „schwarzen Tag für den Datenschutz in Deutschland“.

domainfactory hatte sich bisher erfolgreich gegen die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gewehrt. Das Unternehmen argumentierte mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber größeren Anbietern und mit den unverhältnismäßigen Kosten, die der Gesetzgeber dem Unternehmen aufbürde. „Unsere Anwälte sahen in dieser Argumentation eine Chance, die Regelung generell zu Fall zu bringen oder zumindest die Umsetzung nicht entschädigungslos vornehmen zu müssen“, betont domainfactory-Geschäftsführerin Tobia Marburg.

Anfang 2009 untersagte das Verwaltungsgericht Berlin der Bundesnetzagentur dann auch in einem Eilverfahren, Maßnahmen gegen domainfactory zu ergreifen. Das Münchner Unternehmen konnte die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung deshalb bisher verweigern, ohne Strafen zu befürchten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob nun auf Antrag der Bundesnetzagentur diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts auf. Es sei zwar „zutreffend“, dass „den Telekommunikationsanbietern ein irreparabler Vermögensschaden“ drohe, heißt es im Urteil. Dem stehe aber das „öffentliche Interesse gegenüber, dass ohne die Bereitstellung der technischen Einrichtungen die gesetzlich vorgesehene Vorratsdatenspeicherung und die damit bezweckte Sicherstellung effektiver Strafverfolgung und Gefahrenabwehr nicht möglich ist“.

Verfahren geht weiter
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bezieht sich freilich nur auf die einstweilige Anordnung im Eilverfahren. In der Hauptsache ist eine Entscheidung noch nicht gefallen. „Tatsache ist: Als letzter großer deutscher Hoster müssen nun auch wir die Vorratsdatenspeicherung umsetzen“, bedauert domainfactory-Geschäftsführerin Marburg. „Juristisch geht es für uns im Hauptsacheverfahren in letzter Konsequenz nur noch darum, ob wir die Kosten dafür selbst tragen müssen oder ob der Gesetzgeber die Kosten tragen muss.“

Wie viel Zeit die Bundesnetzagentur dem Münchner Hoster nun für die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung einräumt, ist noch offen. Nur wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in seiner Verhandlung am 15. Dezember für verfassungswidrig erklärt, könnte domainfactory seinen Kunden auch weiterhin vollen Datenschutz garantieren.

Information: domainfactory-Hotline Deutschland 0800/323 98 00, Hotline Österreich 0800/311 821, www.df.eu



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Tags: #domainfactory #Urteil #Vorratsdatenspeicherung #Bundesverfassungsgericht #Webhoster #OberverwaltungsgerichtBerlin-Brandenburg #OVG #Kosten
Erstellt: 2009-12-11 08:13:09
Aufrufe: 4538

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