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21.09.2023 EuGH urteilt gegen geheime EU-Forschung

"Pseudowissenschaftlicher Sicherheits-Hokuspokus findet keine Terroristen"

Mit der Rechtssache T-158/19 hat der Europäische Gerichtshof vor einigen Tagen wichtige Klarstellungen zur Transparenz der EU-finanzierten Entwicklung von Überwachungstechnologie ausgesprochen. Ausgangspunkt war die Transparenzklage des EU-Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei). Ihn interessierten die Hintergründe des im Rahmen des Projekts „iBorderCtrl“ der EU erprobten Einsatzes umstrittener KI-gestützter “Video-Lügendetektor”-Technologie an Reisenden.

Video-Lügendetektoren sind illegal und unethisch

Wie bitte? Lügendetektoren bei Ermittlungen in den Staaten der EU?  Man glaubt es kaum, welche verrückten Ideen in der Sicherheitsforschung der EU gefördert werden. Im Rahmen unseres Projekts "Stop Orwell 2020" hatten wir im Zeitraum 2016-18 die Sicherheitsforschung der EU genauer unter die Lupe genommen. Unsere damaligen Erkenntnisse haben wir nach Ende des Projekts Stop Orwell 2020  und dem Abschalten der Domain auf unsere Seiten übernommen.

Damals mussten wir uns mit Flüchtlings-jagenden Roboterfahrzeugen an den EU Landgrenzen, Hooligan-erkennender Videoüberwachung in Sportstadien (INDECT) und auch bereits mit Angstschweiß-registrierenden Verhörstühlen beschäftigen. Natürlich waren 90% der Projekte Schrott, aber trotzdem ging von ihnen eine große Gefahr für die Menschen in der EU aus. Jede Überwachungstechnologie produziert False Positives - zu Unrecht identifizierte Unschuldige, die dann ihre Unschuld beweisen müssen.

Patrick Breyer hat nun mit seiner Klage die EU in erster Instanz dazu gezwungen, eine Vielzahl von Dokumenten über das Projekt ganz oder teilgeschwärzt herauszugeben, die er auf seiner Homepage veröffentlicht hat. Darunter sind viele Dokumente, die zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ mit weitreichenden Schwärzungen versehen wurden. Gegen diese Schwärzungen wird er weiter vorgehen, auch wenn der EuGH dies mangels „besonderer Dringlichkeit“ vorerst abwies.

Der EuGH stellte aber 3 Grundsätze klar

  • Nicht alle Informationen über ein konkretes EU-Forschungsprojekt seien als Geschäftsgeheimnis geheimzuhalten, sondern nur die im Rahmen des Projekts entwickelten „Tools und Technologien“.
  • Die Ergebnisse eines Projekts seien nicht per se geheimzuhaltende Geschäftsgeheimnisse.
  • Der öffentliche Informationszugang sei auch bei laufenden EU-Forschungsprojekten nicht ausgeschlossen.

Dies wird kommende Verfahren erleichtern. Patrick Breyer erklärte nach dem Urteil

“Die Europäische Union finanziert im Dienste privater Profitinteressen immer wieder die Entwicklung und Erprobung von Technologie, die die Grundrechte verletzt und unethisch ist. Künftig finanziert sie sogar Waffenforschung. ... Die auf meine Klage ergangenen Urteile brechen mit Jahrzehnten der geheimen EU-finanzierten Entwicklung brandgefährlicher Technologien zur Massenüberwachung, Massenkontrolle und Personendurchleuchtung.Mit meiner Transparenzklage habe ich ganz grundsätzlich klären lassen, dass der Steuerzahler, die Wissenschaft, Medien und Parlamente ein Recht auf Zugang zu öffentlich finanzierter Forschung haben, soweit nicht Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Gerade bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen Entwicklungen wie dem ‚Video-Lügendetektor‘ ist öffentliche Kontrolle unentbehrlich.

Die herausgeklagten Dokumententeile zum iBorderCtrl-Projekt belegen, dass allen Beteiligten klar war, dass ein Einsatz des getesteten Video-Lügendetektor illegal und unethisch wäre, dass dies im Profitinteresse aber einfach ignoriert wird. Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden als Marketinginstrument missbraucht, Forschungsmittel werden für Lobbying zweckentfremdet. Die EU-Forschungsförderung muss grundlegend reformiert werden!

Ich bin davon überzeugt, dass man mit diesem pseudowissenschaftlichen Sicherheits-Hokuspokus keine Terroristen findet. Für gestresste, nervöse, auffällig angezogene oder müde Menschen kann eine solche Verdächtigungsmaschine schnell zum Alptraum werden. Lügendetektoren sind hierzulande vor Gericht gerade deshalb nicht als Beweismittel zugelassen, weil sie nicht funktionieren. Mit der EU-finanzierten Entwicklung von Technologien zur immer stärkeren Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Menschen muss Schluss sein! Dafür kämpfen wir auch in den Verhandlungen über das geplante KI-Gesetz.“

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/piraten-klage-zwingt-eu-zur-veroeffentlichung-geheimer-ki-ueberwachungsforschung/


Kategorie[24]: Zensur & Informationsfreiheit Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3wk
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Tags: #EU #StopOrwell2020 #Förderung #Forschungsprojekte #Lügendetektor #EuGH #Urteil #Transparenz #Informationsfreiheit #Schwärzungen #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Profitinteressen #Wirtschaft
Erstellt: 2023-09-21 07:43:56
Aufrufe: 421

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