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23.08.2023 Polizistin bei der Letzten Generation

Disziplinarverfahren wegen Vorträgen in der Freizeit

Nachdem eine Polizistin im Juni vor Kollegen an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster einen Vortrag über ihr Engagement bei der Letzten Generation hielt, wird ihr "nahegelegt" die Unifom abzulegen. Nzz.ch schreibt, sie beteilige sich nicht an Protestaktionen und klebe sich nicht auf die Strasse. "Das war nie meine Rolle bei der Letzten Generation." Stattdessen arbeite sie im Vernetzungsteam, das sich um Kontakte in die Gesellschaft bemühe.

Auch Beamte haben das Recht auf politische Betätigung. Sie unterliegen aber dem sogenannten Mässigungsgebot. Wie sie sagt, hält sie ihren Beruf und ihr privates Engagement für miteinander vereinbar.

Solange die Letzte Generation als Vereinigung nicht verboten und auch nicht als eine kriminelle Vereinigung festgestellt wurde, sollte man annehmen, dass ihr Engagement für ihren Dienstherrn unerheblich sei. Dem ist nicht so, denn nun läuft ein Disziplinarverfahren gegen sie, in dem geprüft wird, "ob eine Dienstpflichtverletzung vorliegt".

Worin sollte diese liegen, wenn sie ihren Dienst immer ohne Mangel ausgeführt hat und nur in ihrer Freizeit über den Klimawandel diskutiert hat?

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/disziplinarverfahren-gegen-klimaextremistin-bei-der-bundespolizei-ld.1752554


Kommentar: RE: 20230823 Polizistin bei der Letzten Generation

Sie hätte ein Harkenkreuz T-Shirt tragen sollen und ggf. noch den rechten Arm dabei ausstrecken. Das wäre dann bestimmt durchgegangen. Wird immer unakzeptabeler der Verein!

Ya., 23.08.23 19:14


RE: 20230823 Polizistin bei der Letzten Generation

Bei den immer mehr hochkochenden Diskussionen über die AfD wird gelegentlich erwähnt, daß es für Beamte ein Kündigungsgrund ihres Arbeitsverhältnis wäre, wenn diese AfD-Einrichtungen vom Verfassungsschutz uner Beobachtungs-Status stehen.
Falls dem so ist, dann ist die Schwelle des "Mäßigungsgebotes" deutlich niedriger als das Verbot solcher Organisationen. Und das ist auch gut so.

Be., 23.08.23 20:18


RE: 20230823 Polizistin bei der Letzten Generation

die afd steht "unter beobachtung" bzw ist "verdachtsfall", relevant wird es erst bei "gesichert extremistisch", was im falle landesverband thüringen schon gilt, trotzdessen sind weiterhin thüringer afd-polizist!nnen im dienst, soweit mir bekannt
https://www.welt.de/politik/deutschland/article246365186/Thueringen-Bei-der-Polizei-gibt-es-AfD-Mitglieder.html
um es mal ganz deutlich zu schreiben, die mitgliedschaft in dem, als gesichert rechtsextremistischen bewertetem, landesverband der afd zieht keindisziplinarverfahren nach sich, im gegensatz zu der, bisher nicht als extremistisch bewerteten, letzten generation.
autos im weg sitzen ist in deutschland halt "schlimmer" als faschismus!

Il., 23.08.23 20:33


RE: 20230823 Polizistin bei der Letzten Generation

relevant wird es erst bei “gesichert extremistisch”, " Das ist die präzisere Formulierung, glaube ich.

Be., 23.08.23 20:38


RE: 20230823 Polizistin bei der Letzten Generation

in thüringen ist die afd "gesichert (rechts-)extremistisch", es passiert trotzdem nix!
https://www.n-tv.de/politik/Verfassungsschutz-beobachtet-Thueringer-AfD-article22549456.html

Il., 23.08.23 20:45


RE: 20230823 Polizistin bei der Letzten Generation

ja, das glaube ich auch AfD Mitgliedschaft ist bei Polizisten kein Problem, zumindest in einer Reihe von Bundesländern.

Er., 24.08.23 09:27


RE: 20230823 Polizistin bei der Letzten Generation

Die 32-jährige Polizeihauptkommissarin Chiara Malz sieht darin keinen Widerspruch. Der Vizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft Heiko Teggatz hingegen schon.
das ist doch die polizeigewerkschaft, die diesen wendt als chef hat. der typ, der sich über jahre bezüge erschlichen hat, die ihm nicht zustehen.

Al., 24.08.23 10:16


RE: 20230823 Polizistin bei der Letzten Generation

Das war übliche Praxis:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rainer_Wendt#Beamtenbesoldung_ohne_T%C3%A4tigkeit
Nach Ministeriumsangaben bestand die Besoldungspraxis „zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ in Nordrhein-Westfalen schon seit mehr als zehn Jahren und war unter Jägers Vorgänger Ingo Wolf (FDP) eingeführt worden. Ziel soll gewesen sein, zur SPD-nahen Gewerkschaft der Polizei ein Gegengewicht zu etablieren. Danach erhielten auch Sebastian Fiedler als Landes- und stellvertretender Bundesvorsitzender im Bund Deutscher Kriminalbeamter und Erich Rettinghaus als Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft ähnliche Bezüge durch das Land.[17] Die Deutsche Polizeigewerkschaft zahlte an Wendt monatlich 520 Euro.[18]
Frank Tempel, stellvertretender Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, forderte, den Straftatbestand der Untreue zu prüfen. Die Linke NRW zeigte Jäger daraufhin wegen dieses Straftatbestandes an.[19] Der SPD-Politiker Christopher Lauer forderte Wendt zum sofortigen Rücktritt auf. Er habe immer auf die Einhaltung von Recht und Gesetz gepocht, sich selbst aber „nicht daran gehalten, sondern einfach kassiert.“[20]
2017 erläuterte Ralf Jäger im Landtag Nordrhein-Westfalen, dass Wendts Personalakte keine Belege für eine Dienstbefreiung enthalte und es nicht ersichtlich sei, ab wann Wendt seinem Polizeidienst nicht mehr nachgegangen sei. Er sagte: „Einen Fall Wendt darf es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr geben“.[21] Dabei kam auch zur Sprache, dass Wendt 2013 im Landesamt für Polizeiliche Dienste (LZPD) für sein 40-jähriges Dienstjubiläum bei der NRW-Polizei ausgezeichnet wurde. Im Stellenplan des LZPD führte man ihn als Pressereferenten.[22]
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte die Untreue-Ermittlungen mangels nachweisbaren Vorsatzes im November 2017 ein. Anhaltspunkte, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt und finanziellen Schaden des Landes in Kauf genommen hätten, seien nicht zu finden und die „lange Praxis“ auch in anderen Bundesländern üblich, um Gewerkschaftsvorsitzenden ihre verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben zu ermöglichen.[23]
Eine interne Ermittlung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen kam 2018 zu dem Schluss, dass Wendts Besoldung unrechtmäßig war. Auch dass Wendt 2008 in einer Beurteilung des Polizeipräsidenten Mönchengladbach mit Bestnote beurteilt wurde, obwohl er zur fraglichen Zeit überhaupt keinen Dienst verrichtet hatte, sei genauso rechtswidrig, wie seine Beförderung „auf eine neu geschaffene Stelle der höheren Besoldungsgruppe A12 beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste“ im Jahr 2010, die klar gegen den „Grundsatz der Besten-Auslese“ verstoßen habe.[24] Dennoch blieb Wendts Ernennung wirksam und ein Regress gegen ihn wurde nicht in Betracht gezogen.[25]

Er., 24.08.23 10:47


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Tags: #Polizei #Mäßigungsgebot #kriminelleVereinigung #LetzteGeneration #Informationsfreiheit #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Verfolgung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Berufsverbote
Erstellt: 2023-08-23 00:15:51
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