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25.06.2023 Der Staat gegen die "Letzte Generation"

Telefonüberwachung bei Nötigung und Sachbeschädigung?

Oft wird mit einer Unterscheidung zwischen Kleinkriminellen und schwerer Kriminalität argumentiert. Telefonüberwachung und Staatstrojaner sollten eigentlich nur gegen "Terroristen" eingesetzt werden. Wir sehen, dass sich die Grenzen immer mehr aufweichen.

Nun hat die bayerische Polizei wohl über Monate die Telefone von "Mitgliedern" der "Letzten Generation" überwacht, obwohl es rechtlich keine solche Organisationsstruktur gibt. Für das offizielle Pressetelefon der Gruppe fertigte das Amtsgericht München die Gerichtsbeschlüsse dafür an. Dabei wurden auch Telefonate mit JournalistInnen abgehört.

Die SZ stellt dazu fest, dass wegen der Pressefreiheit hohe Hürden für das Abhören von JournalistInnen existieren. In den Gerichtsbeschlüssen finde sich zu einer rechtlichen Abwägung dazu kein Wort.

Auch die Ergebnisse der Abhöraktion waren wohl gleich Null. Die SZ zitiert einen Vermerk des Landeskriminalamts zu der Anschlussüberwachung: "Erkenntnisse über bevorstehende Aktionen, welche nicht bereits durch Pressemitteilungen oder -Konferenzen veröffentlicht wurden, konnten im Rahmen der Überwachung nicht festgestellt werden." Womit wurden dann die ebenfalls erfolglosen Hausdurchsuchengen gerechtfertigt?

Zurück zur Eingangsfrage: Wann darf das Telefon abgehört werden? Immer öfter wird dazu der §129, die Bildung einer angeblich "kriminellen Vereinigung" genutzt. Nicht nur in diesem Fall wird auf eine rechtliche Prüfung dieses "Tatbestands" verzichtet.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/telekommunikationsueberwachung-polizei-soll-monatelang-die-letzte-generation-abgehoert-haben/


Kommentar: RE: 20230625 Der Staat gegen die "Letzte Generation"

Polizei und Staatsanwaltschaft sind in Deutschland weisungsgebunden. Könnte man doch glatt den Eindruck gewinnen, dass das Volk belogen wird. Hatte doch der Chef vom Verfassungsschutz deutlich im TV betont, das die "letzte Generation" welche von den Guten sind und wegen ihrer Aktivitäten keinesfalls eine kriminelle Vereinigung darstellen. Uih.
Spassfaktor: auch der Verfassungsschutz ist in Deutschland weisungsgebunden.

To., 26.06.23 12:50


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uM
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Tags: #Telefonüberwachung #Nötigung #Sachbeschädigung #LetzteGeneration #§129 #kriminelleVereinigung #Staatstrojaner #Telefonüberwachung #Journalisten #Transparenz #Informationsfreiheit #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Grundrechte
Erstellt: 2023-06-25 06:59:17
Aufrufe: 323

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