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Kriegsgegner billigt keine KriegeAusgerechnet den Betreiber des Antikriegscafé COOP am Alexanderplatz hatte die Berliner Staatsanwaltschaft wegen "der Belohnung und Billigung eines Angriffskriegs" und "Störung des öffentlichen Friedens (StGB §140) mit einer Geldstrafe von 2000€ belegt. In der heutigen Berufungsverhandlung wurde er nun von dieser Anklage freigesprochen. Appell an die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber den Völkern der SowjetunionDer Antragsteller der Strafanzeige, ausgrechnet ein Rechtsanwalt, sah den öffentlichen Frieden gestört durch eine Rede, die Heiner Bücker bei einer Kundgebung der Friedenskoordination Berlin am 22. Juni 2022 anlässlich des Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion gehalten hat, sowie durch eine Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf seiner Webseite. Seine Forderung: "Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen." Zudem erklärt er sein Unverständnis darüber, dass die deutsche Regierung, trotz der Rolle von faschistischer Ideologie und Russophobie in der aktuellen ukrainischen Politik, den gegenwärtigen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen gegen Russland anheizt. Beweisanträge wurden nicht gewürdigtMit Dokumenten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der Bundeszentrale für politische Bildung und diversen Magazinbeiträgen von ARD Sendeanstalten aus den Jahren 2018-2022 zur Rolle der rechten Kräfte unter dem Faschisten Bandera und der heutigen Nachfolger Asow u.a., über die Gefahr der Kriegsbeteiligung Deutschlands durch Waffenlieferungen und die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland hat die Verteidigung klargestellt, dass auch über die Geschichte des Ukraine-Kriegs seit 2014 verschiedene Ansichten existieren und auch im Rahmen der freien Meinungsäußerung (Art 5 GG) ausgesprochen werden dürfen. Auch wenn die Inhalte der genannten Aussagen vom Gericht als "wahr" akzeptiert wurden, so wurden sie nicht aufgenommen. Auf eine Diskussion oder gar Wertung politischer Aussagen wollte sich das Gericht nicht einlassen. Man wertete lediglich die Rede vor "Gleichgesinnten" nicht mehr als eine "Störung des öffentlichen Friedens". "Wären jedoch Ukrainer anwesend gewesen, dann ..." Warum man dann ähnliche oder sogar gleichlautende Aussagen der oben genannten Institute oder öffentlich-rechtlichen Medien nicht verfolgt hätte, bleibt das Geheimnis des Gerichts. Wir freuen uns jedenfalls über den Freispruch und etwas Wiederherstellung der Meinungsfreiheit. Mehr dazu bei http://www.frikoberlin.de/ Kommentar: RE: 20230427 Meinungsfreiheit hat gewonnen! der Verteidiger nannte die Urteilsbegründung zum Freispruch einen "Pyrrhussieg", nachzulesen hier: https://www.jungewelt.de/artikel/449794.grundrechte-bedingte-meinungsfreiheit.html Ti., 28.04.23 08:32 RE: 20230427 Meinungsfreiheit hat gewonnen! Seine Aussage unterschreibe ich ! Gi., 28.04.23 11:33 Kategorie[25]: Schule ohne Militär Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tL Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8381-20230427-meinungsfreiheit-hat-gewonnen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8381-20230427-meinungsfreiheit-hat-gewonnen.html Tags: #Freispruch #Gerichtsverfahren #Antikriegscafe #COOP #Rede #Ukraine #Russland #Aufrüstung #Waffenexporte #Frieden #Krieg #VerantwortungDeutschlands #Sowjetunion #Grundrechte #Menschenrechte Erstellt: 2023-04-27 11:33:14 Aufrufe: 532 Kommentar abgeben |
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