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30.000 Vereine verstummen wegen Gemeinnützigkeitsrecht
Die AO ist die Abgabenordnung, nach der "amtlich festgestellt" wird, ob ein Verein gemeinnützig ist und damit einige Steuerprivilegien genießen darf. Die gemeinnützigen Zwecke sind in der AO in §52 festgelegt. Für unseren Verein ist das der Satz 24: die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes Vereine, die sich speziell für "mildtätige Zwecke", "kirchliche Zwecke", "Förderung des Sports", "die Tierzucht", "Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen" oder "für Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte" einsetzen, haben es da leichter, da sie ihre konkrete Arbeit jeweils mit diesem Zweck begründen können. Bei den Flüchtlingsorganisationen beginnt aber schon das Problem, da sie theoretisch nachweisen müssten, dass ihre Klienten "wirklich berechtigt politisch Verfolgte" sind. Aber der für uns und viele andere Vereine geltende Satz 24 wird in den letzten Jahren immer wieder genutzt, um Vereinen die Gemeinnützigkeit abzusprechen, so z.B.
Da reicht es schon das "demokratische Staatswesen" entsprechend auszulegen. So ist eine sogenannte "allgemeinpolitische Betätigung" nur Parteien gestattet und wird bei Vereinen "als zu politisch" gewertet. Diese irrige Ansicht hat sich bis zum Bundesfinanzhof durchgesetzt und wird wohl nur über eine Änderung der AO zu beheben sein. Einige Parteien haben sich dafür auch schon stark gemacht, aber geschehen ist bisher nichts. 30.000 Vereine verstummen wegen zu engem GemeinnützigkeitsrechtDie Initiative Transparente Zivilgesellschaft, der auch wir uns verpflichtet haben, hat nun eine Untersuchung veröffentlicht, die nachweist, dass in der Bundesrepublik etwa 30.000 Vereine ihre Arbeit "eingeschränkt oder selbstzensiert" haben, weil sie eine mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit finanziell in den Ruin treiben würde. So musste z.B. Campact nach der Aberkennung 300.000€(?) Steuer nachzahlen. Auf der ITZ Seite lesen wir zur ZiviZ-Survey Der Thinktank “Zivilgesellschaft in Zahlen” (ZiviZ) im Stifterverband hat am 7. März 2023 Trendergebnisse des ZiviZ-Survey 2023 vorgestellt. Der ZiviZ-Survey ist eine repräsentative Befragung der organisierten Zivilgesellschaft und erfasst seit 2012 in regelmäßigen Abständen Strukturmerkmale und Entwicklungen. Der ZiviZ-Survey 2023 wurde im Herbst 2022 durchgeführt. Zur Befragung gehörte ein Themenschwerpunkt “Zivilgesellschaft in der Demokratie”. Zu den von ZiviZ festgestellten Trends der vergangenen Jahre gehört, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen immer häufiger als Impulsgeber für sozialen Wandel oder auch als Akteure der politischen Willensbildung verstehen. Sie möchten mit ihren Aktivitäten und Angeboten Gesellschaft und Politik mitgestalten. Ein aktueller Befund: In Teilen der Zivilgesellschaft besteht Verunsicherung, inwiefern politische Mitgestaltung Gefahren für den Gemeinnützigkeitsstatus bergen. Insgesamt geben fünf Prozent der Organisationen an, sich aus Sorge um ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht intensiver politisch zu engagieren. Bei einem von ZiviZ erhobenen Stand von 656.888 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland bedeutet das: 30.000 Vereine mischen sich nicht für Demokratie ein, obwohl sie es wollen. Besonders stark ist die Sorge in den Engagementfeldern Umwelt (elf Prozent) und internationale Solidarität (zehn Prozent). ... Das ist alarmierend. Wer Demokratiebildung und darüber hinaus Engagement für Rechtsstaatlichkeit will, muss handeln. SPD, Grüne und FDP haben dazu im Koalitionsvertrag Sofortmaßnahmen vereinbart. Die müssen endlich angegangen werden.
Warum passiert dann nichts, obwohl genau diese Parteien seit 20 Monaten die Regierung bilden?
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