FDP Minister wieder mal auf Seite der Vermieter
Diesmal ist es Justizminister Buschmann, der sich klar auf die Seite der Vermieter stellt, wenn es um das Beweisrecht und die (noch) rechtlich zulässige Konstruktion fragwürdiger Untermietverträge geht. Nachdem es inzwischen in mehreren Bundesländern - nicht nur in Berlin - Hürden gegen beliebige Mieterhöhungen gibt, sind einige "schwarze Schafe" unter den Vermietern auf die Idee gekommen eine Untervermieter zwischen sich und den Mieter zu setzen.
Setzt sich der "Untermieter" dann gegen zu hohe Mieten oder eine aktuelle Mieterhöhung zur Wehr, so kündigt der Vermieter dem Hauptmieter und damit erlischt der Untermietvertrag ohne, dass der wirkliche Bewohner der Wohnung rechtliche Möglichkeiten dagegen hat. Es sei denn, er kann mit viel Aufwand und Kosten nachweisen, dass er absichtlich betrogen wurde.
Wie tagesschau.de berichtet, hatte im Februar 2022 der Bundesrat auf Initiative von Bayern und unterstützt von Berlin, Hamburg, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen, den Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes verschärfen wollen. Die Beweispflicht durch den Geschädigten sollte abgeschafft und das Bußgeld auf 100.000 Euro verdoppelt werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann lehnte die Initiative mit dem üblichen Mantra ab: "Die hohen Mieten in unseren Städten sind jedoch vor allem Folge eines zu knappen Angebots an Wohnungen. ... Auch liegen keine belastbaren Erkenntnisse dazu vor, ob und in welcher Form diese Vertragskonstellation vermehrt dazu ausgenutzt wird, um Mieter zu übervorteilen."
Diese Binsenwahrheit hilft den Betroffenen jedoch nicht und "vermehrt" ist nicht die Frage. Dass so eine Konstruktion überhaupt ausgenutzt werden kann , das ist der Skandal!
Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/rbb/tricks-vermieter-101.html
Kommentar: RE: 20230402 Findige Vermieter erfinden einen "Hauptmieter"
Wieso deckt ein Justizminister Betrüger?
Es geht ja noch nicht mal um ein Verbot dieser illegalen Praxis, sondern nur darum, dass die Vermieter ihr Verhältnis zu angeblichen Hauptmieter offenlegen müssen.
Ma., 02.04.23 12:12
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Erstellt: 2023-04-02 08:09:56 Aufrufe: 363
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