Löschfristen gelten für alle
Schon 20-mal haben wir uns mit dem Verhalten der Schufa beschäftigt. Immer wieder erfahren Menschen, dass ihnen die Datensammelei der Schufa die Lebensplanung zerstört. Nach unbekannten Algorithmen berechnet das Unternehmen einen Score, der dann von Versicherungen, Vermietern oder Banken genutzt wird, um Vertragsbedingungen "anzupassen".
So kann es sich schon schlecht auf den Schufa-Score auswirken, wenn man
- mehr als ein Kredit,
- häufiges Überziehen des Kontos,
- mehr als ein Konto,
- mehr als eine Kreditkarte besitzt.
Ein Score von 90% gilt als gut, besser sind 95% und unbesorgt kann man erst ab 97% sein. Theoretisch und auch praktisch hat man das Recht, diesen bei der Schufa abzfragen - sogar kostenlos, wenn man ein paar Monate Zeit hat, gegen 30€ etwas schneller. Was man nicht erfährt ist der Weg, wie die Schufa zu dem Wert gekommen ist und an wen diese Daten weitergegeben werden. Dazu mehr in den anderen Artikeln zum Thema: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Schufa&sel=meta
Ein kleiner Erfolg - eigentlich eine Selbstverständlichkeit
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, ob ein Schuldner, dem vom Insolvenzgericht Restschuldbefreiung erteilt worden ist, von der Schufa die Löschung dieser Information in ihrer Datenbank grundsätzlich oder jedenfalls dann verlangen kann, wenn die Frist für die Speicherung dieser Information im öffentlichen bundesweiten Insolvenzportal abgelaufen ist.
Wir setzen mal voraus, dass auch die Schufa als in der EU tätiges Unternehmen sich an die DSGVO und andere Gesetze zu halten hat. Wenn die DSGVO eine Löschung von nicht mehr gültigen Daten nach 3 Monaten verlangt, dann hat auch die Schufa dies einzuhalten - so hat nun auch der BGH entschieden. Warum vorher die unteren Gerichte da unsicher waren erschließt sich uns nicht.
Für den Kläger bedeutete das Verhalten der Schufa nach den Worten des Gerichts:
Eine uneingeschränkte Teilhabe am Wirtschaftsleben sei ihm nicht möglich. Er könne aufgrund des Eintrags kein Darlehen aufnehmen, keinen Mietkauf tätigen und keine Wohnung anmieten. Derzeit könne er nicht einmal ein Bankkonto eröffnen. Die Schufa wies die Ansprüche des Klägers zurück und verwies darauf, dass sie die Daten entsprechend den Verhaltensregeln des Verbandes "Die Wirtschaftsauskunfteien e.V." erst drei Jahre nach Speicherung lösche.
Damit ist nun Schluss - die Unschuldsvermutung muss für alle gelten ...
Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/schufa---so-funktioniert-der-schufa-score
und https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023026.html
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8318-20230227-schufa-muss-daten-schneller-loeschen.htm
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Erstellt: 2023-02-27 08:32:38 Aufrufe: 511
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