02.01.2023 Verwaltungsgericht stoppt BKA

PNR für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig

Der jahrelange Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung von Flugreisedaten hat einen Efolg gebracht. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die anlasslose und massenhafte Verarbeitung von Flugpassagierdaten durch das BKA rechtswidrig ist.

Wie Heise.de berichtet, gab die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts den Klagen dagegen statt. Bei innereuropäischen Flügen fehle es an einer grundrechtskonformen Rechtsgrundlage für das BKA. Vor einiger Zeit hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil bereits festgestellt, dass die Daten von Passagieren von Flügen innerhalb der EU nur verarbeitet werden dürfen, wenn es Anhaltspunkte für terroristische Bedrohungen auf bestimmten Flugrouten gebe. Eine solche Lage habe das BKA nicht nachweisen können.

Auch bei Flügen aus der EU in einen Drittstaat reicht es als Rechtsgrundlage nicht aus, wenn die Behörden nur wegen der Verfolgung von "normaler Kriminalität" die Informationen sämtlicher Flugpassagiere ohne konkreten Anhaltspunkt mit Fahndungsdatenbanken abgleichen.

Die Kläger, Malte Spitz, Generalsekretär der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), und der frühere EU-Beamte Emilio De Capitani feierten den Urteisspruch als "Erfolg gegen Massenüberwachung". Noch steht nicht fest, ob das BKA gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

Behalten wir im Gedächtnis, dass das BKA 2019 rund 105 Millionen Passagierdatensätze "verarbeitet" hat. Die Trefferquote für potenzielle Gefährder lag 2019 bei 0,082 Promille.(Siehe dazu auch https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7357-20200812-vorratsdatenspeicherung-der-flugreisenden-weiter-voellig-unsinnig.htm)

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=9d527456
und https://www.heise.de/news/Fluggastdaten-Verwaltungsgericht-untersagt-BKA-Himmels-Rasterfahndung-7443833.html
und Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler  https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6863-20190427-flugreisedatenauswertung-liefert-997-fehler.htm
und die Urteilsbegründung https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/verarbeitung-von-fluggastdaten-rechtswidrig


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Erstellt: 2023-01-02 10:02:51
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