Erben ohne Handy geht nicht - nicht erben wollen auch nicht
Zum x-ten Mal (x größer 5) sind wir gestern über einen Fall von Zwangsdigitalisierung gestolpert. Einem Menschen wird es unmöglich gemacht, ohne "Internet" einen Termin bei einem Berliner Amtsgericht zu erhalten. Damit wird die Erfahrung aus Corona-Zeiten, wo es schon schwierig aber immerhin noch möglich war, einen Impftermin über Doctorlib ohne Internet über Telefon zu buchen.
Die Geschichte, kurz erzählt, geht so:
- Das Sozialamt macht einem Behinderten Druck einen Erbschein oder einen Nachweis über die Ablehnung eines Erbes vorzuweisen, sonst würden sie seine Leistung kürzen/einstellen.
- Bei seinem Anruf beim Amtsgericht wird ihm gesagt, dass er einen Termin dort nur über das Internet buchen könne.
- Seine Beteuerung und die Bestätigung durch eine Sozialarbeiterin, dass er weder über ein Handy/Smartphone noch über Internet verfüge, helfen nichts.
- Die Sozialarbeiterin versucht für ihn die Buchung vorzunehmen, es scheitert, weil er (natürlich) auch keine Mailadresse besitzt.
- Erst mit der Eingabe einer fremden E-Mail-Adresse ist der Abschluss der Terminbuchung möglich.
- Dieser Vorgang ist aber noch lange keine Terminbestätigung. Heute folgte die elektronische Antwort, die dazu auffordert, den angehängten "Vordruck zur Terminvorbereitung - Ausschlußerklärung" auszufüllen und einzusenden. Erst danach würde ihm elektronisch ein Terminvorschlag unterbreitet. Die Zusendung diesen Vordrucks hätte auch die telefonische Anlaufstelle des Amtsgerichts ohne Aufwand auslösen könnenätte auch die telefonische Anlaufstelle des Amtsgerichts ohne Aufwand auslösen können. Damit ist die Zwangsdigitalisierung nur Zusatzaufwand und ein Ärgernis!
Datenschutzmäßig ist der ganze Vorgang bereits eine Katastrophe für seine Privatsphäre. Selbst wenn seine Sozialarbeiterin ihm den "Vordruck" nun in Papierform übergibt und er seine Daten dann selbst eingibt und in den Briefkasten des Amtsgerichts steckt, bleibt es fraglich, ob die nächste Mail vom Amtsgericht - hoffentlich mit dem dringend benötgten Termin - nicht schützenswerte persönliche Daten enthält, die dann mangels eigener Mailadresse wieder in fremde Hände gelangen.
Die Geschichte wird sicher spannend weitergehen ...
Warum ist es für angeblich "digitalisierte Verwaltungen" so schwer, in wenigen Fällen Ausnahmen zu machen, wenn Menschen aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nur Post und Telefon nutzen können oder wollen. So viel Freiheit in der Gestaltung seines Lebens solte Allen zustehen.
Auch bei der eigentlich bis Oktober diesen Jahres befristeten Grundsteuererklärung bestand der Zwang zur Nutzung des Internets über Elster. Das Ergebnis war, dass nur knapp 30% eine Erklärung abgegeben haben und nun "in Ausnahmefällen" auch die Papierform wieder möglich ist und die Frist verlängert werden musste.
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Erstellt: 2022-12-06 09:49:28 Aufrufe: 378
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