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28.11.2022 Erklärung für Digitale Grundrechte

"Schöne Worte, kaum Verpflichtung"

... schreibt netzpoltik.org über den lange erwarteten Abschluß der Verhandlungen über die "europäische Erklärung digitaler Grundrechte". Nun müssten aus den "schönen Worten" Taten folgen und dazu sind die Formulierungen vielleicht gut gemeint aber butterweich.

So werden zwar bei der "digitalen Transformation" gleiche Bedingungen für Alle, auch Ältere und Menschen auf dem Lande gefordert - ohne dass dadurch die Funklöcher verschwinden oder die digitalen Zwangs-"angebote", wie die elektronische Patientenakte, das eRezept u.ä. benutzerfreundlicher oder überhaupt benutzbar werden.

Für den Bereich der Digitalisierung im Arbeitsleben berichtet netzpolitik.org: Die Erklärung spricht sich außerdem für „faire, gerechte, gesunde und sichere Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Schutz“ am Arbeitsplatz aus. Darunter fallen auch das Recht auf Diskonnektivität, das Recht auf Privatsphäre und ein Schutz vor unrechtmäßiger Überwachung am Arbeitsplatz. Ein ausdrückliches Bekenntnis zum Verbot von Überwachung bei der Arbeit bleibt jedoch aus.

Auch in Bezug auf die Big5, die großen US Internetkonzerne, bleibt die Erklärung wage. Die Frage, wie sich große Tech-Unternehmen wie Google, Meta und Netflix finanziell an der europäischen Netzwerkinfrastruktur beteiligen, bleibt offen. Denkbar wäre eine Digitalsteuer, um deren Gewinne in der EU abzuschöpfen. Problematisch wäre eine juristisch korrekte Abgrenzung zu anderen oder zu kleineren Unternehmen. Schnell kann man hier den Grundsatz der Netzneutralität beschädigen.

Vollends wage bleibt man bei dem "magischen Thema" der "künstlichen Intelligenz", die "als Werkzeug den Menschen dienen [soll], mit dem letztendlichen Ziel, das menschliche Wohlergehen zu steigern“. Dafür soll KI so reguliert werden, dass sie "ethisch" und "menschenzentriert" und "vertrauenswürdig" daher kommt. Die EU plant dazu den AI Act, eine Verordnung über Künstliche Intelligenz, die konkrete Auflagen für Hersteller:innen und Nutzer:innen von KI-Anwendungen festzurren soll.

Wenigstens wendet sich die Erklärung recht eindeutig gegen "allgemeines Monitoring und gezielte Werbung". Aber auch die dort genutzten Formulierungen lassen vieles offen. So ist eine Klarnamenspflicht, die die Anonymität im Netz gefährden könnte damit ebenso möglich, wie die von uns bereits vielfach kritisierte EU-Chatkontrolle.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/erklaerung-fuer-digitale-grundrechte-schoene-worte-kaum-verpflichtung/#netzpolitik-pw
und die "Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade" https://netzpolitik.org/2022/erklaerung-fuer-digitale-grundrechte-schoene-worte-kaum-verpflichtung/#Declaration_on_digital_rights_Volltext


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3r4
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Tags: #DigitaleGrundrechte #EU #ePA #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Mitbestimmung #Digitalsteuer #Big5 #GAFAM
Erstellt: 2022-11-28 09:24:39
Aufrufe: 334

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