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BVerfG stellt fest: Geflüchtete sind keine Menschen 2. KlasseIn einer gemeinsamen Presseerklärung stellen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fest:
Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden - Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die Leistungskürzungen für GeflüchteteDass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren. Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert das Urteil: "Mit seinem heutigen Urteil stärken die Verfassungsrichter und -richterinnen ihre bisherige Rechtsprechung und stellen fest: Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleich in Deutschland. Migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis wird eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist somit erneut ein wichtiges Korrektiv, um ein menschenwürdiges Leben für schutzsuchende Menschen in Deutschland zu garantieren." Das Bundesverfassungsgericht hält für aktuelle Debatten höchst relevant fest: "Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Rn. 56) Bürgergeld muss auch für Geflüchtete gelten
Das Urteil stärkt zudem die Kritikerinnen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit Jahren die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes fordern. "Das Urteil aus Karlsruhe ist auch ein Arbeitsauftrag für die Ampel-Regierung, endlich den Missständen bei der Versorgung von Asylsuchenden ein Ende zu setzen. Konsequent ist einzig und allein die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten ins Bürgergeld", sagt Wiebke Judith. Schließlich hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" versprochen. Geändert wurde bislang jedoch nichts. Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest: "Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können." (Rn. 59) Dass die zehnprozentige Leistungskürzung nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, überrascht nicht. Zahlreiche Fachorganisationen hatten in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kritische Stellungnahmen abgegeben. Für PRO ASYL hat Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Volker Gerloff in seiner Stellungnahme erläutert, dass die fiktive "Zwangsverpartnerung" durch den Gesetzgeber jeder sachlichen und empirischen Grundlage entbehrt. Schon 2012 hatte das höchste deutsche Gericht jahrelangen Leistungskürzungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz in einem wegweisenden Urteil ein vorläufiges Ende gesetzt. Hinweis für die PraxisDas Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von PRO ASYL und dem Berliner Flüchtlingsrat auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte. Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3r1 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8221-20221125-einbeziehung-gefluechteter-ins-buergergeld-gefordert.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8221-20221125-einbeziehung-gefluechteter-ins-buergergeld-gefordert.html Tags: #Asylbewerbergesetz #Leistungskürzung #BVerfG #Urteil #Unrecht #Bürgergeld #ProAsyl #Pressemitteilung #Flucht #Asyl #Abschiebung #Migration #Schengen #Verfolgung Erstellt: 2022-11-25 09:07:47 Aufrufe: 420 Kommentar abgeben |
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