Ist die Androhung von Schmerzen schon Folter?
Ist die Androhung eines "Handbeugehebels" durch einen Polizisten gegenüber einer straßenblockierenden Aktivistin mit dem Zusatz dieser Griff würde bei ihr "unfassbare Schmerzen auslösen" noch rechtmäßig?
Diese Szene ist Bestandteil eines Videos, welches am 09. November in der Danziger Straße in Prenzlauer Berg aufgenommen wurde. Dazu gibt es, wie in der Juristerei üblich mehrere Meinungen.
So erklärte der Verwaltungsrechtler Dr. Patrick Heinemann in einem Gespräch mit LTO, dass die Behörden auch bei der Anwendung von Zwangsmitteln an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden sind.
Die Berliner Polizei stellt dagegen fest, dass in dem Video die Androhung einer möglichen und rechtlich zulässigen Transport- und Kontrolltechnik zu sehen sei und erklärt laut LTO weiter:
"Es findet immer eine Einzelfallbetrachtung statt, bei der die Polizei Berlin grundsätzlich in einer abgestuften Verfahrensweise agiert. Dabei werden die blockierenden Personen zunächst angesprochen und aufgefordert, sich von der Straße bzw. Kreuzung zu entfernen. Anschließend werden Zwangsmaßnahmen angedroht, die nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls angemessen, erforderlich und geeignet sind, um das polizeiliche Ziel, die Beendigung der Verkehrsbehinderung, durchzusetzen."
Bei den jeweiligen Einsatzentscheidungen spiele "auch der Erhalt der Einsatzfähigkeit der vor Ort befindlichen Polizeimitarbeitenden und die Vermeidung von körperlichen Überlastungen mithin körperlichen Verletzungen" eine Rolle.
LTO hat noch zwei weitere Juristen befragt, Prof. Dr. Joachim Wieland, Inhaber des Lehrstuhls u.a. für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und Prof. Dr. Markus Möstl, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bayreuth. Beide waren unabhängig voneinander der Meinung, dass sich "die vor der Anwendung unmittelbaren Zwangs notwendige Androhung auf ein verhältnismäßiges, also erforderliches und angemessenes Zwangsmittel beziehen" muss. Die Betroffenen sollten solche Vorfälle sofort vor dem Verwaltungsgericht Berlin klären lassen. Das wäre sogar im Rahmen eines Eilverfahrens möglich.
Ob im jeweiligen Augenblick des Geschehens ein rechtlicher Beistand verfügbar ist, bleibt fraglich ...
Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/debatte-gewalt-polizei-letzte-generation-schmerzgriffe-verhaeltnismaessigkeit/
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Erstellt: 2022-11-22 08:54:41 Aufrufe: 360
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