EU Staaten versuchen EuGH Urteil zu umgehen
Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten durch die EU Staaten einzuschränken sei. Doch statt diesem Urteil zu folgen, arbeitet die derzeitige tschechische Ratspräsidentschaft an einem Papier mit dem Titel „Bessere Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-817/19 – Ideen für Diskussion“, dass eher eine Ausdehnung der Überwachung als die vom Gericht geforderte Einschränkung vorsieht.
Damit können wir uns leicht vorstellen, was jetzt nach der Unzulässigkeitserklärung durch den EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung unserer Telefon- und Internetverbindungsdaten geschehen wird.
Wehret den Anfängen von Rechtsbruch!
Was verlangt das Gericht und was will die EU?
Nur notwendigste Daten speichern | 60 Einzeldaten für jede/n Flugreisende/n |
Keine Überwachung von inner-EU-Flügen | alle innereuropäischen Flüge, obwohl das EU-Parlament dies nicht genehmigt hat |
Beschränkung auf ernsthafte terroristische Gefahren | alle Flüge, in dem alle EU Staaten eine "reale und gegenwärtige terroristische Bedrohungslage" erklären |
Den Reisenden soll der Umfang und Zweck der Überwachung erläutert werden. | Würden die Überwachungskriterien derart umfangreich geteilt, könnte dies laut dem Papier aber auch „zu Sicherheitsrisiken führen“. |
Zwischen der „Übermittlung“ und der „Verarbeitung“ von Daten soll in der Richtlinie unterschieden werden. | |
Die Daten sollten nur für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet und nicht benötigte Datensätze gelöscht werden. | Die Richtlinie sieht z.Zt. eine Speicherung über 5 Jahre vor. |
Reisende sollen gerichtlich gegen die Speicherung vorgehen können, wenn sie offensichtlich unberechtigt war. | Nur unter sehr bestimmten Bedingungen soll es möglich sein, dass Daten im Rahmen der Informationsfreiheit von den Speicherstellen herausgegeben werden. |
Wie man sieht, sind die EU Staaten nicht bereit sich einem Urteil des EuGH anzupassen und die Diskussion kann (wieder einmal) lange dauern ...
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-von-reisenden-eu-staaten-wollen-urteil-zu-fluggastdaten-umgehen/
Kommentar: RE: 20220925 PNR: Auch nach EuGH Urteil mehr Überwachung geplant
Ihr habt die Hinterlist der EU nicht gut herausgestellt:
Die wollen eine "dauerhafte gerichtsfest festgestellte terorristische Bedrohungslage für alle EU Staaten" erklären. Das eröffnet Tür und Tor für alle möglichen Grundrechtseinschränkungen!
https://www.heise.de/news/EuGH-Urteil-So-wollen-die-EU-Staaten-bei-der-Fluggastueberwachung-tricksen-7274737.html
Sa., 26.09.22 07:03
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Erstellt: 2022-09-25 08:37:11 Aufrufe: 479
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