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12.11.2009 Datenschutz bei Kundenkarten: Löschen der Daten verlangen

12.11.2009: Datenschutz bei Kundenkarten: Löschen der Daten verlangen

Kundenkarten-Besitzer müssen widersprechen, wenn sie nicht möchten, dass Anbieter ihre persönliche Daten für Werbesendungen in ihren Briefkasten verwenden. Der Widerspruch ist nicht schwer. Bevor Kunden unteschreiben, streichen sie die Einwilligungsklausel in den Geschäftsbedingungen. Gegen diese so genannte „Opt-out-Lösung“ des Rabattsystems HappyDigits hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt. Die Klage hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Wesentlichen abgewiesen, weil HappyDigits deutlich auf die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Nutzung persönlicher Daten in den Geschäftsbedingungen hinweist. Die Verbraucherschützer wollten erreichen, dass die Daten der Kunden nur mit ausdrücklicher und extra unterschriebener Zustimmung zur Werbung per Post verwendet werden dürfen.

Mehr dazu bei http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Datenschutz-bei-Kundenkarten/1824134/1824134/

Anmerkung: Das es so gekommen ist, haben wir der "wirtschaftsnahen" Politik der großen Koalition im letzten Frühjahr zu verdanken. Vorgesehen war in der Novellierung des BDSG die Opt-In-Lösung, d.h. der Kunde muss in seine Datenverwendung explizit einwilligen.
Schwarz-gelb wird  an den Privilegien der Wirtschaft wohl erst recht nicht rütteln.


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Tags: #Datenschutz #Kundenkarten #Einwilligung #Opt-out #Opt-in #Bundesgerichtshof #Geschaeftsbedingungen #Novellierung #BDSG
Erstellt: 2009-11-12 08:50:42
Aufrufe: 4274

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