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"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestelltWie wir schon seit Jahren beklagen, verstößt der Verfassungsschutz gegen die geltenden Grundrechte. Das wurde uns bereits auf dem Tribunal "Geheimdienste vor Gericht" im Oktober 2016 klar. Hinzu gekommen sind in den letzten Jahren aber weitere Überwachungsbefugnisse, wie Online-Trojaner und Handy-Überwachung. Auch darüber haben wir aufgeklärt und ihre Rücknahme gefordert. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Geklagt hatten 3 Betroffene mit Unterstützung der "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Mindestens einer von ihnen sollte von einem Berufsverbot betroffen werden, nachdem der Verfassungsschutz ihn auf einer Demonstration fotografiert hatte. Alle drei sind Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA), die der bayerischen Verfassungsschutzbericht zur "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erklärt hat. Die 150-seitige Urteilsbegründung behandelt weniger die Frage ob ein Mittel durch einen Geheimdienst eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen. Wir erinnern uns, dass die letzte Gesetzesänderung sich wieder einmal gegen "terroristische Bedrohungen richten sollte. Also stellt das Gericht die Frage: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um solche Befugnisse zu rechtfertigen? Fazit: Auf jeden Fall hat das BVerfG noch einmal betont, dass Wohnraumüberwachung, die Speicherung von Bewegungsprofilen bei der Handyortung schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen darstellen. Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3nc Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8000-20220428-urteil-verfassungsschutz-verstoesst-gegen-grundgesetz.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8000-20220428-urteil-verfassungsschutz-verstoesst-gegen-grundgesetz.html Tags: #BVerfG #Urteil #Geheimdienste #Onlinedurchsuchung #Handy #Smartphone #BND #Verfassungsschutz #NSA #VVN #Berufsverbot #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Wohnraumüberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung Erstellt: 2022-04-28 08:17:31 Aufrufe: 850 Kommentar abgeben |
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