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Private Firmen werden zu Zensoren des InternetsSeit einer Woche läuft die 2. Phase des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Ab jetzt sind "große Anbieter sozialer Netzwerke" verpflichtet "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA zu melden". Angeblich soll damit ein weiterer "rechtsfreier Raum" geschlossen werden. Natürlich ist das Blödsinn
Damit bleibt nur eine wirklich handfeste Aussage zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das BKA rechnet mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr und 150.000 Strafverfahren und dafür werden in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten. Das erinert uns an das Gesetz zur Speicherung von Flugreisedaten (PNR). Dort werden zu 99% False Positives von vielen Beamt:innen händisch überprüft und zu den Akten gelegt (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler ). Was bleibt ist lediglich ein weitere Anstieg der Überwachungsgesamtrechnung der die Menschen ausgesetzt sind. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/netzwerkdurchsetzungsgesetz-ab-februar-gilt-die-meldepflicht-eigentlich/ Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3kM Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7918-20220207-netzwerkdurchsetzungsgesetz-vor-haertetest.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7918-20220207-netzwerkdurchsetzungsgesetz-vor-haertetest.html Tags: #BKA #Polizei #Netzwerkdurchsetzungsgesetz #Bestandsdaten #sozialerNetzwerke #Anzeigen #potenziellstrafrechtlich #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMinig #Zensur #GAFAM #privateAnbieter #Verhaltensänderung #Unschuldige #FalsePositives Erstellt: 2022-02-07 09:20:17 Aufrufe: 813 Kommentar abgeben |
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