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07.02.2022 Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor "Härtetest"

Private Firmen werden zu Zensoren des Internets

Seit einer Woche läuft die 2. Phase des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Ab jetzt sind "große Anbieter sozialer Netzwerke" verpflichtet "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte an das BKA zu melden". Angeblich soll damit ein weiterer "rechtsfreier Raum" geschlossen werden.

Natürlich ist das Blödsinn

  1. Gibt es diesen "rechtsfreien Raum" überhaupt nicht, da auch bereits vorher Jede/r die Möglichkeit hatte, gegen strafrechtlich relevante Inhalte, etwa wie Beleidigungen oder Belästigungen vorzugehen. Ein Mangel bestand und besteht lediglich in der Langsamkeit der Justiz.
  2. Juristisch ist die Definition "große Anbieter sozialer Netzwerke" sehr ungenau gefaßt und man kann befürchten, dass sich diese Definition langfristig zu immer kleineren Anbietern erweitert und diese schon personell vor unlösbare Probleme stellt.
  3. Auch die großen Anbieter haben in der ersten Woche diese Regelung möglichst ignoriert - zum einen auch wegen der Belastung durch das Gesetz, zum andern aber auch weil die "potenziell strafrechtlich relevante Inhalte" beliebig unklar sind.
  4. Praktisch wird damit einer beliebigen Zensur durch die privaten Anbieter Tür und Tor geöffnet. Im Endergebnis ist es dann egal, ob irgendwann später das BKA oder ein Gericht die Löschung von Beiträgen als illegal erklärt.

Damit bleibt nur eine wirklich handfeste Aussage zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Das BKA rechnet mit 250.000 solcher Meldungen pro Jahr und 150.000 Strafverfahren und dafür werden in der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) künftig etwa 200 BKA-Beamt:innen arbeiten.

Das erinert uns an das Gesetz zur Speicherung von Flugreisedaten (PNR). Dort werden zu 99% False Positives von vielen Beamt:innen händisch überprüft und zu den Akten gelegt (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler ). Was bleibt ist lediglich ein weitere Anstieg der Überwachungsgesamtrechnung der die Menschen ausgesetzt sind.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/netzwerkdurchsetzungsgesetz-ab-februar-gilt-die-meldepflicht-eigentlich/


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3kM
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7918-20220207-netzwerkdurchsetzungsgesetz-vor-haertetest.html
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Tags: #BKA #Polizei #Netzwerkdurchsetzungsgesetz #Bestandsdaten #sozialerNetzwerke #Anzeigen #potenziellstrafrechtlich #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMinig #Zensur #GAFAM #privateAnbieter #Verhaltensänderung #Unschuldige #FalsePositives
Erstellt: 2022-02-07 09:20:17
Aufrufe: 813

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