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Schwarz-gelb will Einschränkungen vor Weihnachten beschließenArt 8 GG (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Art. 8 (1) sagt eigentlich alles aus, trotzdem wird an den Einschränlungen unserer Grundrechte weiter gearbeitet. Für den Art. 8 (2) bereitet die schwarz-gelbe Regierung in NRW seit einiger Zeit ein restriktives Versammlungsrecht vor. Nach massiven Protesten hat die Politik nun einige Änderungen wieder zurückgezogen. Wie netzpolitik.org berichtet wurde
Trotzdem stellt das Gesetz eine erhebliche Einschränkung des Versammlungsrechts dar. Im Gesetz enthalten sind weiterhin
Stellt man diese Einschränkungen der Aussage des Art. 8 (1) gegenüber, muss man weiter von einer erhebnlichen Beschneidung unserer Grundrechte sprechen - die nun noch vor Weihnachten Gesetz werden soll. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/trotz-entschaerfungen-versammlungsfreiheit-in-nrw-wird-spuerbar-eingeschraenkt/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3jK Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7858-20211210-nrw-versammlungsgesetz-noch-immer-unverhaeltnismaessig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7858-20211210-nrw-versammlungsgesetz-noch-immer-unverhaeltnismaessig.html Tags: #Verammlungsgesetz #NRW #Polizei #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Grundrechte Erstellt: 2021-12-10 10:13:00 Aufrufe: 232 Kommentar abgeben |
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