DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo Wir in der taz Wir bei Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Unsere Artikel bei Tumblr Unsere Bilder bei Flickr Aktion FsA bei Wikipedia Spenden Facebook Bitmessage Spenden über Betterplace Zugriff im Tor-Netzwerk https-everywhere
10.12.2021 NRW Versammlungsgesetz noch immer unverhältnismäßig

Schwarz-gelb will Einschränkungen vor Weihnachten beschließen

Art 8 GG

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Art. 8 (1) sagt eigentlich alles aus, trotzdem wird an den Einschränlungen  unserer Grundrechte weiter gearbeitet. Für den Art. 8 (2) bereitet die schwarz-gelbe Regierung in NRW seit einiger Zeit ein restriktives Versammlungsrecht vor.

Nach massiven Protesten hat die Politik nun einige Änderungen wieder zurückgezogen. Wie netzpolitik.org berichtet wurde

  • das so genannte „Militanzverbot“ wurde umbenannt und leicht entschärft, was Fußballfans und Gewerkschafter*innen freuen dürfte, die sich nun weiterhin in einheitlicher Kleidung versammeln dürfen,
  • nun wieder „kommunikative Gegenproteste“ zu Demonstrationen möglch, also z.B. Demos gegen Nazi-Aufmärsche,

Trotzdem stellt das Gesetz eine erhebliche Einschränkung des Versammlungsrechts dar. Im Gesetz enthalten sind weiterhin

  • erweiterte Befugnisse für die Polizei bei der Videoüberwachung von Demonstrationen,
  • das Erfassen der Namen von Ordner*innen,
  • Zugangsbeschränkungen durch das Einrichten von Kontrollstellen zum Beginn der Demo und auch in deren Verlauf,
  • die Feststellung von Identitäten von Demonstrierenden und das Durchsuchen von Sachen der Demonstrierenden bei "tatsächlichen Anhaltspunkten",
  • ein pauschales Verbot von Demonstrationen auf Autobahnen.

Stellt man diese Einschränkungen der Aussage des Art. 8 (1) gegenüber, muss man weiter von einer erhebnlichen Beschneidung unserer Grundrechte sprechen - die nun noch vor Weihnachten Gesetz werden soll.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/trotz-entschaerfungen-versammlungsfreiheit-in-nrw-wird-spuerbar-eingeschraenkt/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3jK
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7858-20211210-nrw-versammlungsgesetz-noch-immer-unverhaeltnismaessig.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7858-20211210-nrw-versammlungsgesetz-noch-immer-unverhaeltnismaessig.html
Tags: #Verammlungsgesetz #NRW #Polizei #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Grundrechte
Erstellt: 2021-12-10 10:13:00
Aufrufe: 232

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.

Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

CC Lizenz   Mitglied im European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   Wir speichern nicht   World Beyond War   Tor nutzen   HTTPS nutzen   Kein Java   Transparenz in der Zivilgesellschaft

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - verschlüsselte Verbindungen nutzen Wir verwenden kein JavaScript Für Transparenz in der Zivilgesellschaft