Schwarz-gelb will Einschränkungen vor Weihnachten beschließen
Art 8 GG
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Art. 8 (1) sagt eigentlich alles aus, trotzdem wird an den Einschränlungen unserer Grundrechte weiter gearbeitet. Für den Art. 8 (2) bereitet die schwarz-gelbe Regierung in NRW seit einiger Zeit ein restriktives Versammlungsrecht vor.
Nach massiven Protesten hat die Politik nun einige Änderungen wieder zurückgezogen. Wie netzpolitik.org berichtet wurde
- das so genannte „Militanzverbot“ wurde umbenannt und leicht entschärft, was Fußballfans und Gewerkschafter*innen freuen dürfte, die sich nun weiterhin in einheitlicher Kleidung versammeln dürfen,
- nun wieder „kommunikative Gegenproteste“ zu Demonstrationen möglch, also z.B. Demos gegen Nazi-Aufmärsche,
Trotzdem stellt das Gesetz eine erhebliche Einschränkung des Versammlungsrechts dar. Im Gesetz enthalten sind weiterhin
- erweiterte Befugnisse für die Polizei bei der Videoüberwachung von Demonstrationen,
- das Erfassen der Namen von Ordner*innen,
- Zugangsbeschränkungen durch das Einrichten von Kontrollstellen zum Beginn der Demo und auch in deren Verlauf,
- die Feststellung von Identitäten von Demonstrierenden und das Durchsuchen von Sachen der Demonstrierenden bei "tatsächlichen Anhaltspunkten",
- ein pauschales Verbot von Demonstrationen auf Autobahnen.
Stellt man diese Einschränkungen der Aussage des Art. 8 (1) gegenüber, muss man weiter von einer erhebnlichen Beschneidung unserer Grundrechte sprechen - die nun noch vor Weihnachten Gesetz werden soll.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/trotz-entschaerfungen-versammlungsfreiheit-in-nrw-wird-spuerbar-eingeschraenkt/
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Erstellt: 2021-12-10 10:13:00 Aufrufe: 224
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