Das muss rein ins LkSG
Das "Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" (LkSG) haben wir schon vor seiner Beschlussfassung im Juli als unzureichend kritisiert. FIDH und die Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR) haben die von Unternehmerverbänden in das Gesetz hineinformulierten Schwachpunkte analysiert und Vorschläge gemacht, was zu ändern ist.
So wurden einige Bezüge zu internationalen Arbeits- und Arten- und Umweltschutzabkommen aufgenommen, aber die Abkommen, die wirklich "Biss" hätten, wurden beiseite gelassen. Abgesehen davon sind diese Abkommen natürlich auch nur die Minimalstandards auf die sich die Staatengemeinschaft verständigt hat.
Berücksichtigte internationale Abkommen:
- Vermeidung von langlebigen Schadstoffen nach der Stockholmer POP-Konvention,
- Freisetzung von Quecksilber-Emissionen nach dem Minamata-Übereinkommen,
- grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung nach dem Basler Übereinkommen,
- Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als einziges rechtsverbindliches internationales Instrument zum Schutz der Rechte indigener Völker.
Es fehlen Bezüge und vor allem Konsequenzen bei folgenden Verstößen
- Risiken im Bereich der Schutzgüter Boden, Wasser und Luft für die Menschen, vor allem am Beginn der Lieferkette,
- zivilrechtliche Haftung von Unternehmen, die durch die Nichteinhaltung ihrer Sorgfaltspflichten Schaden verursachen,
- Artikel 3 und 21 des Lissabon-Vertrags verpflichten im Rahmen der Handels- und Investitionspolitik die Menschenrechte im In- und Ausland zu achten und zu fördern und damit geht es über die Ansprüche des deutschen LkSG deutlich hinaus,
FIDH und die Internationale Liga für Menschenrechte kritisieren diese Unzulänglichkeiten des LkSG und fordern deshalb, dass mindestens die Standards dieser internationalen Konventionen respektiert werden durch
- die Verpflichtung aller Unternehmen,
- die Erfassung aller mittelbaren und unmittelbaren Zulieferer der Liefer- und Wertschöpfungskette eines Unternehmens,
- die zivilrechtliche Haftungsregelung für geschädigte Personen und verursachte Umweltschäden,
- die Garantie und den Schutz des Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung der indigenen Völker,
- das Verbot und die Verfolgung von geschlechtsbezogener Gewalt und Diskriminierung entlang der Lieferketten,
- die Schaffung eines neutralen Kontrollorgans außerhalb des Bundeswirtschaftsministeriums.
Mehr dazu bei https://ilmr.de/2021/deutsches-lieferkettengesetz-nicht-effektiv-genug
Kommentar: RE: 20211116 Deutliche Nachbesserungen ins Lieferkettengesetz!
Die Europäische Union trägt Verantwortung für Umweltschäden im Globalen Süden. Zeit zu handeln!
Menschen und Umwelt im Globalen Süden leiden darunter, wie schmutzig für den europäischen Markt Ware produziert wird. Damit die Firmen endlich Verantwortung für ihre Produktionsbedingungen übernehmen müssen, muss die EU ein Lieferkettengesetz umsetzen.
was wir in Europa tun oder lassen, hat Auswirkungen am anderen Ende der Welt. Das ist nicht nur bei Klimaschutzmaßnahmen so. Das meiste, was wir täglich in Gebrauch haben, seien es Kleidung, Spielzeuge oder technische Geräte, entsteht im Globalen Süden – teils unter menschenrechtswidrigen Bedingungen, ohne Mindeststandards in Sachen Umweltschutz. Ein Mittel, diese Ungerechtigkeit endlich in den Griff zu kriegen, ist ein Lieferkettengesetz.
In Deutschland tritt am 1. Januar das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft. Doch es ist in dieser Form noch zu schwach und wird den Menschen und der Umwelt so kaum helfen. Für faire und saubere Lieferketten braucht es alle europäischen Akteure, denn mit europaweit verpflichtenden Standards werden die Schwächen des deutschen Lieferkettengesetzes automatisch und europaweit wirksam nachgebessert. Setzen Sie sich mit uns für ein gutes und wirksames EU-Lieferkettengesetz ein!
Greenpeace, 24.09.22 15:38
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Erstellt: 2021-11-16 09:08:40 Aufrufe: 646
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