EU verlangt 8,2 Milliarden Euro Strafe
Schön wäre es - aber bisher gibt es (immerhin!) drei Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG), die gegenüber Google und deren US-Mutterkonzern Alphabet wegen Kartellrechtsverstößen Strafen über insgesamt 8,2 Milliarden Euro verhängt haben. Das würde den Konzern treffen, da es ungefähr die Hälfte seines Jahresgewinns einkassieren würde.
Aber selbst in dem Verfahren gegen den Preisvergleichsdienst Google Shopping in dem der EuG jetzt die Kartellbuße von 2,42 Milliarden Euro bestätigt hat, kann Google noch Einspruch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.
In allen Verfahren sind die Kläger Unternehmen, die sich von Google durch seine marktbeherrschende Stellung übervorteilt sehen, wie etwa die Touristikportale Expedia und Tripadvisor sowie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, der frühere Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger.
Die Vorwürfe sind Preismanipulationen der Google-eigenen Dienste, bzw eine vorteilhaftere Darstellung eigener Angebote in der Liste der Suchergebnisse vor denen der Konkurrenz. Auch wegen des restriktiven Aufbaus des Handy-Betriebssystems Android wird Google vorgeworfen, seine Marktmacht zu missbrauchen. Die EU-Kommission verhängte im Juli 2018 deswegen eine Kartellbuße über 4,34 Milliarden Euro, Auch gegen diese geht der Konzern noch gerichtlich vor.
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Erstellt: 2021-11-12 09:03:08 Aufrufe: 482
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