Berliner Verwaltung braucht 20 Monate für Prüfung
Warum ist die Verwaltung so langsam? Weil die Politik es so wollte? 20 Monate prüfte der Berliner Senat, ob das von vielen Berliner NGOs 2019 gestartete Volksbegehren für ein Berliner Transparenzgesetz zulässig sei. Dazu hatte die Initiative, in der auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. mitgearbeitet hat, 32.827 Unterschriften gesammelt und diese im Dezember 2019 übergeben.
Arne Semsrott, Vertrauensperson der Initiative, stellt dazu fest: “Nach fast zwei Jahren hat der Senat jetzt endlich festgestellt, was von Anfang an klar war: Unser Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz ist verfassungskonform ... Die Hinhaltetaktik der Innenverwaltung hat leider dazu geführt, dass wir unseren Gesetzentwurf nicht mehr, wie ursprünglich geplant, parallel zur Abgeordnetenhauswahl im September zum Volksentscheid stellen können.”
Zulässigkeitsprüfungen von Anträgen auf Volksbegehren dauern gewöhnlich einige Monate, teilweise auch ein Jahr. Durch eine kürzlich erfolgte Änderung des Abstimmungsgesetzes muss der Senat künftig die Zulässigkeit von Volksinitiativen innerhalb von fünf Monaten prüfen. Leider galt das noch nicht für unsere Initiative.
Der Berliner Senat war aber in den fast 2 Jahren nicht untätig - er hat einen schlechten Konkurrenzentwurf formuliert, der die Informationsfreiheit gegenüber heute eher einschränken würde. Nun muss der in 3 Wochen zu wählende Senat innerhalb von 4 Monate den Gesetzentwurf der Initiative beraten.
Das wäre auch schon 2020 möglich gewesen, denn dass der Gesetzentwurf durchaus nicht nur "zulässig" sondern auch praktikabel ist, hat Hamburg in den letzten Jahren bewiesen. Dort hatte die Initiative ihre Texte "abgeschrieben", da wir finanziell kaum in der Lage gewesen wären, die rechtliche Prüfung in Eigenregie hinzubekommen.
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Erstellt: 2021-09-12 08:13:43 Aufrufe: 524
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