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31.08.2021 Impfen ist aber kein Ersatz für Arbeitsschutz

Gesundheitsdaten von Beschäftigten unterliegen dem Datenschutz

"Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go" stellt Anja Piel, Mitglied des Vorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) fest. Davon mag es bei Beschäftigten im Gesundheitswesen besondere Bedingungen geben, wenn diese in gefährdeten Bereichen arbeiten.

Impfen ist aber kein Ersatz für Arbeitsschutz. Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz. Der Arbeitgeber hat kein Recht danach zu fragen. Technische und organisatorische Maßnahmen,wie etwa die Ermöglichung von Home Office, haben Vorrang.

Der Arbeitsschutz muss unabhängig vom Impfstatus der Beschäftigten die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Das gilt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis; auch die Arbeitgeber und den Gesundheitsminister wird bereits erreicht haben, dass Geimpfte wie Ungeimpfte das Corona-Virus übertragen können, da die eingesetzten Impfstoffe eine Übertragung eben nicht zuverlässig verhindern können.

Wir meinen: Auch eine Corona App, wie sie auch heißen mag, ist die Privatsache eines Menschen und geht niemanden sonst an - auch nicht den Arbeitgeber.

Mehr dazu bei https://ddrm.de/beschaeftigten-datenschutz-die-forderung-nach-selbstauskunft-ueber-den-eigenen-impfstatus-ist-ein-no-go/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3hP
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Corona #Geimpfte #Genesene #Getestete2G #3G #Verhaltensänderung #Grundrechte #Menschenrechte #Diskriminierung #Ungleichbehandlung
Erstellt: 2021-08-31 17:59:42


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