Angst vor Terror soll anlasslose Überwachung legitimieren
Was ist daran neu?
Seit über 14 Jahren nerven uns die Politiker mit dem Versuch eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland und den andern Staaten der EU einzuführen. Diese Versuche haben sowohl das Bundesverfasungsgericht (BVerfG) als auch der EUGh und auch andere nationale Gerichte regelmäßig zurückgewiesen.
Eine anlasslose Aufzeichnung aller Kommunikation der Menschen widerspricht unseren Grundrechten!
Trotzdem spukt der Wunsch nach einer VDS weiter in den Köpfen der Regierenden. Die EU-Kommission hatte Beamte verschiedene Szenarien für eine Neuauflage des umstrittenen Gesetzes durchspielen lassen. Die verschiedenen Überlegungen wurden nun im Juni in einem vertraulichesn„Non-Paper“ der Kommission an die Mitgliedsstaaten verschickt. Netzpolitik.org veröffentlicht das Papier im Volltext.
Ob es dazu eine neue EU Verordnung geben wird, ist noch fraglich - es könnte auch auf nationale Gesetze hinauslaufen. Klarer und detailliertes sind die Szenarien, die sich die EU Beamte ausgesponnen haben:
- So könnte es eine allgemeine Verpflichtung von Diensteanbietern zur Herausgabe von Identitätsdaten an Behörden geben. Das soll auch sogenannte Over-the-top-Dienste (OTT) wie WhatsApp, Instagram oder Skype einschließen. Verkehrs- und Standortdaten müssen dabei nicht erhoben werden.
- Eine andere Option wäre eine generelle Speicherpflicht für Verkehrs- und Standortdaten für Provider, darunter auch die "neuen" OTT-Dienste.
- Um dem Argument der "anlasslosen Überwachung" auszuweichen, sollen die Daten ausschließlich für Zwecke der nationalen Sicherheitgespeichert werden.
- Andere Szenarien schließen "schwerwiegende Verbrechen" mit ein, kommen aber sofort wieder in Konflikt mit der "anlasslosen Überwachung", wenn sie die Überwachung nicht auf konkrete Anlässe und bestimmbare Zeiträume beschränkt.
Die Kritik auch aus dem EU Parlament lässt auch nach 14 Jahren nicht lange auf sich warten. Netzpolitik.org zitiert dazu den Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer: Selbst eine "vermeintlich ‚gezielte Vorratsdatenspeicherung‘ nach den Vorstellungen der EU-Kommission könnte Millionen unschuldiger Menschen betreffen, etwa Touristen, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder gar an Mautstellen".
Vor allem mit dem 3. Punkt erklärt die EU Kommission mit der "pauschalen Datenspeicherung für Zwecke der nationalen Sicherheit zur Abwehr drohender Terrorattacken" solche speziellen Gefährdungssituationen zu einem Dauerzustand.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-eu-kommission-will-mit-neuen-ideen-eugh-umgehen/
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Erstellt: 2021-07-13 07:36:21 Aufrufe: 743
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