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25.06.2021 Arbeitsmigranten vor Ausbeutung bewahren!

Step up rights protection of exploited migrant workers

Als Mitglied der Fundamental Rights Platform (FRA) dokumentiert Aktion Freiheit statt Angst regelmäßig deren Veröffentlichungen, wenn sie unsere Themen betreffen. Heute berichtet die FRA über eine Untersuchung zur Ausbeutung von Wanderarbeitern.

Irreguläre Migranten können Opfer von ausbeuterischen Arbeitgebern werden. Die EU hat Regeln, um irreguläre Arbeitsmigranten vor Ausbeutung und Missbrauch zu schützen, aber es gibt Lücken bei deren Durchsetzung, so ein neuer Bericht der FRA.

Die Arbeiter kennen ihre Rechte nicht oder wissen nicht, wie sie sich beschweren können, und selbst wenn sie es tun, erhalten sie möglicherweise nicht die ihnen zustehende Entschädigung. Die EU-Länder sollten die Rechte von Arbeitsmigranten im Rahmen der bestehenden EU-Vorschriften besser schützen.
"Alle Arbeiter haben das Recht, Gerechtigkeit gegenüber ausbeuterischen Arbeitgebern zu suchen und zu bekommen. Irreguläre Migranten sind keine Ausnahme", sagt FRA-Direktor Michael O'Flaherty.

"Die EU-Vorschriften schützen das Recht der Arbeitnehmer, Gerechtigkeit zu bekommen. Die EU-Länder müssen ihre Anstrengungen verstärken, um irreguläre Migranten vor Arbeitsausbeutung zu schützen, die Opfer zu entschädigen und sicherzustellen, dass die Arbeitgeber alle fälligen Löhne zahlen, besonders jetzt während der Pandemie." Der neueste Bericht der FRA untersucht, wie die Richtlinie über Arbeitgebersanktionen irreguläre Migranten vor Ausbeutung schützt.

Er konzentriert sich darauf, wie die EU-Länder die Richtlinie nutzen, damit ausgebeutete Arbeiter zu ihrem Recht kommen. Er zeigt Umsetzungslücken auf und schlägt den EU-Ländern vor:

  • Verbesserte Beschwerdesysteme:
    Ausgebeutete Arbeiter nutzen selten die bestehenden Beschwerdesysteme. Dies geschieht oft aus Angst, entdeckt, inhaftiert und zurückgeschickt zu werden. Ein weiterer Faktor ist der Mangel an Informationen über ihre Rechte als Arbeiter und die verfügbaren Beschwerdesysteme. Dritte, wie Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs), können helfen. Die EU-Länder sollten es diesen Parteien ermöglichen, irreguläre Arbeitsmigranten bei der Einforderung ihrer Rechte zu unterstützen. Kein Land zentralisiert Daten über eingereichte und erfolgreiche Beschwerden von irregulären Arbeitsmigranten über die Nachzahlung von fälligen Löhnen. Um die Effektivität des Beschwerdesystems zu bewerten, sollten die Länder entsprechende Daten sammeln. Dazu gehören Beschwerden über Lohnnachzahlungen, Schiedssprüche und die Entschädigung, die irreguläre Arbeitsmigranten erhalten haben.
  • Gesetze und Praktiken ändern:
    Arbeitsinspektionen können eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung und Identifizierung von Arbeitsausbeutung spielen. Aber in 20 von 25 EU-Ländern geben die Arbeitsaufsichtsbehörden persönliche Daten von irregulären Migranten an die Polizei oder Einwanderungsbehörden weiter. Dies hält die Arbeiter davon ab, Missbrauch während der Inspektionen zu melden. Die Abschaffung dieser Vorschrift und die Konzentration der Arbeitsaufsichtsbehörden auf den Schutz der Arbeitnehmer und nicht auf die Durchsetzung des Einwanderungsrechts wird die Opfer von Rechtsverletzungen ermutigen, sich zu melden.
  • Entschädigung ausgebeuteter Arbeiter:
    Selbst wenn Arbeiter eine Entschädigung vom Arbeitgeber verlangen, gibt es praktische Schwierigkeiten. Diese reichen von der Zeit und dem Aufwand, die nötig sind, um Arbeitgeber vor Gericht zu bringen und eine Entschädigung zu erhalten. Arbeitgeber können sich selbst für bankrott erklären. Staatliche Entschädigungsfonds, sofern vorhanden, decken irreguläre Arbeitsmigranten möglicherweise nicht ab. Um sicherzustellen, dass Opfer von schwerer Arbeitsausbeutung alle Nachzahlungen erhalten, sollten Strafgerichte auch über zivilrechtliche Ansprüche entscheiden. Die EU-Länder sollten garantieren, dass alle irregulären Arbeitsmigranten ausstehende Löhne zurückerhalten. Dies könnte durch den Zugang zu staatlicher Entschädigung oder das Einfrieren und Beschlagnahmen von Vermögenswerten der Arbeitgeber geschehen.
  • Erteilen Sie Opfern von schwerer Arbeitsausbeutung eine befristete Aufenthaltserlaubnis:
    Die Länder unterscheiden sich darin, wie sie Opfer von schwerer Ausbeutung unterstützen. Einige bieten befristete Aufenthaltsgenehmigungen an, andere tun dies nur für Opfer von Menschenhandel. Ein Drittel der EU-Länder hat in den letzten Jahren keine Aufenthaltsgenehmigung für Opfer von schwerer Arbeitsausbeutung ausgestellt. Die Länder sollten von solchen Genehmigungen mehr Gebrauch machen.

Die EU-Arbeitgebersanktionsrichtlinie  zielt darauf ab, Arbeitgeber davon abzuhalten, irreguläre Migranten zu rekrutieren. Sie schützt auch irreguläre Arbeiter, indem sie sicherstellt, dass sie ausstehende Löhne von ihren Arbeitgebern erhalten, indem sie Beschwerden erleichtert und indem sie das Recht betont, nicht besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen ausgesetzt zu sein. Die Richtlinie ist im Jahr 2009 in Kraft getreten. Sie gilt für alle EU-Länder, mit Ausnahme von Dänemark und Irland.

Die Untersuchung stützte sich auf eine rechtliche Analyse sowie auf Informationen von nationalen Behörden, Gerichten und Organisationen zur Unterstützung von irregulären Migranten und Opfern. Sie können den Bericht herunterladen oder ein gedrucktes Exemplar bestellen unter :https://fra.europa.eu/en/publication/2021/employers-sanctions-against-exploitation
Weitere Ressourcen zum Thema Arbeitsausbeutung finden Sie unter: https://fra.europa.eu/en/themes/trafficking-and-labour-exploitation

FRA - FRP
Schwarzenbergplatz 11, 1040 Vienna, Austria

Mehr dazu bei https://fra.europa.eu

 


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3gB
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Erstellt: 2021-06-25 07:12:35
Aufrufe: 538

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