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09.06.2021 Biometrische Daten für den "freien Markt"

... biometrische Identifikatoren ... von Ihren Nutzerinhalten sammeln

TikTok hat einfach mal ein paar Sätze in seine Datenschutzerklärung für Nutzer in den USA eingefügt:

"Wir können biometrische Identifikatoren und biometrische Informationen wie Gesichts- und Stimmenausdrücke nach Maßgabe von US-Gesetzen von Ihren Nutzerinhalten sammeln. Wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist, werden wir vor einer solchen Erfassung alle erforderlichen Genehmigungen von Ihnen einholen."

Wer nun nach den "gesetzlich vorgeschriebenen" Regelungen sucht oder nach einer genaueren Beschreibung, in welchen Fällen und mit welcher Genauigkeit "Gesichts- und Stimmenausdrücke" gespeichert und ausgewertet werden, wird allerdings nicht fündig.

Das Unternehmen gibt auch keine weiteren Auskünfte was mit den erhobenen Daten geschehen soll außer einer nichts- oder alles-sagenden Mitteilung des Konzerns, dass es

"in Bezug auf die Erfassung von Benutzerinhaltsinformationen, die Verwendung von Daten zur Überprüfung, werbebezogene Auswahlmöglichkeiten, die gemeinsame Nutzung von Daten mit Diensten Dritter und Praktiken zur Datenspeicherung/-verarbeitung" gehe.

Hintergrund der AGB-Änderung ist, wie Heise schreibt, wahrscheinlich eine Sammelklage gegen den Konzern wegen der Verletzung des Biometric Information Privacy Act von Illinois, der mit einem Vergleich in Höhe von 92 Millionen US-Dollar endete. Umfasst waren über 20 separate Fälle, mit denen sich Nutzer gegen das Sammeln und die Weitergabe persönlicher biometrischer Informationen durch die Plattform ohne ihre Zustimmung wehrten.

Warum es keine entsprechend erfolgreichen Klagen gegen Facebook gibt, obwohl auch dieser Konzern schon lange "Gesichts- und Körpermerkmale zur Identifizierung der erkennbaren Objekte" auswertet, liegt vielleicht nur daran, das TikTok als Teil des chinesischen Konzerns Bytedance genauer beäugt wird als die einheimischen Firmen. Außerdem ist das Datenschutzrecht in den USA stets nur ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Private Unternehmen können mit ihren "Kunden" vereinbaren was sie wollen - wenn die Kunden sich darauf einlassen, werden sie nun mals zu Produkten ...

Für Deutschland und die EU gelten die Bestimmungen der DSGVO, die biometrische Merkmale als besonders sensible Informationen definieren, die speziell geschützt werden müssen. Es ist deshalb unwahrscheinlich, dass TikTok hier eine ähnliche Änderung der Datenschutzerklärung verlangen wird.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/USA-TikTok-will-biometrische-Daten-inklusive-Stimmenausdruecke-sammeln-6063059.html


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Erstellt: 2021-06-09 09:21:56
Aufrufe: 541

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