Anonym - pseudonym - Klartext ?
Im Prinzip gibt es diese 3 Möglichkeit personenbeziehbare Daten zu speichern. Wählt man nicht "anonym", dann muss man sich mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung /DSGVO), bzw. dem in Deutschland geltenden Auslegung beschäftigen und diese erfüllen.
April, April, es sei denn - eine andere Rechtsvorschrift erlaubt diese Datenerhebung. Und genau so ist es gekommen. Am 1. April ist für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge die Durchführungsverordnung (DV) zur Überwachung von Daten zu den CO2-Emissionen EU-weit in Kraft getreten.
Alle Fahrzeugherstellen müssen nun an die Europäische Umweltagentur (EUA) zur Auswertung die aktuellen Verbrauchsdaten der Fahrzeuge senden. Da sind die Namen und Adressen der Fahrzeug-Besitzer glücklicherweise nicht dabei. Aber bis zuletzt wurde gestritten, ob die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) mit erfasst werden soll. Im Ergebnis konnte das Bundesumweltministerium nicht durchsetzen, dass diese Nummer pseudonymisiert wird. Nun wird diese in allen Datensätzen im Klartext enthalten sein.
Ab dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs gehört diese Nummer zu den personenbezogenen Informationen und unterliegt damit der Datenschutz-Grundverordnung, stellt Heise fest. Damit ist sicherzustellen, "dass die FINs unter Nutzung sicherer Kommunikationswege erhoben" und die Fahrzeughalter "angemessen informiert" werden. Da die erhobenen Daten für lange Zeiträume, nämlich von 15 Jahren erhoben werden und bei der EUA über einen Zeitraum von 20 Jahren aufbewahrt werden, wird dort ein riesiger Berg an Daten entstehen, der für Hacker eine beliebte Anlaufstelle darstellen könnte.
Theoretisch gibt es in der Verordnung eine Opt-out-Möglichkeit. Autobesitzer können sich zu weigern, die Daten den Herstellern oder dem TÜV zur Verfügung zu stellen. Wie das gehen soll und welche Folgen das haben könnte, steht nicht in der Verordnung. So könnten die Geschäftsbedingungen der Hersteller eine regelmäßige Übermittlung zur Erhaltung der Garantie vorsehen.
Am Ende haben wir den gläsernen Autofahrer - nur damit die Europäische Umweltagentur (EUA) den Autobauern mit statistischen Mitteln auf den Zahn fühlen kann - was nach den Betrügereien mit Abschaltvorrichtungen u.a. sicher notwendig ist. Aber dafür reicht eine pseudonymisierte FIN, besser sogar nur eine anonyme Nummer des Kfz-Typs verbunden mit dem Herstellungsmonat.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-Fahrgestellnummer-Transfer-von-Pkw-Verbrauchsdaten-kann-starten-6006827.html
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Erstellt: 2021-04-11 07:53:16 Aufrufe: 590
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