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Biometrische Daten sind sparsam zu verwendenAb 2. August 2021 soll Jede/r beim Beantragen eines neuen Personlausweises zusätzlich zum biometrischen Passfoto auch noch zwei Fingerabdrücke abgeben (Neuen Ausweis nur gegen Fingerabdruck). Doch nun berichtet Heise.de: Das hiesige Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" missachtet laut der am Montag veröffentlichten Analyse genauso wie die ihm entsprechende EU-Vorschrift und andere europäische Biometriebestimmungen grundlegende Datenschutzgrundsätze: Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte kämen zu kurz. Der Gutachter des Netzwerks Datenschutzexpertise, Thilo Weichert, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holsteins, stellt fest:
Was lernen wir daraus?
Es gibt weiter viel zu tun - auf zum Bundesverfassungsgericht! Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Gutachten-Aufnahme-von-Fingerabdruecken-in-Ausweis-ist-rechtswidrig-5076241.html Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3eG Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7573-20210311-gutachten-fingerabdruecke-im-ausweis-rechtswidrig.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7573-20210311-gutachten-fingerabdruecke-im-ausweis-rechtswidrig.html Tags: #IrisScan #Fingerbadruck #Personalausweis #ePerso #ePA #nPA #Hack #Sicherheit #Missbrauch #Polizei #Innneminister #RFID #EU #Polizei #DSGVO #Verhältnismässigkeit #Geflüchtete #Geheidienste Erstellt: 2021-03-11 08:29:19 Aufrufe: 1389 Kommentar abgeben |
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