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09.02.2021 Gesichtserkennung und E-Border Management

Einen Blick auf die Verletzung der Grundrechte richten

Als Organisation, die in der Fundamental Rights Agency (FRP) der EU mitarbeitet, berichten wir immer wieder über ihre Veröffentlichungen, wenn sie unsere Themen betreffen. In der aktuellen Stellungnahme betreffen uns zwei wichtige Themen bei denen wir einen viel stärkeren Blick auf die Verletzung der Grundrechte fordern:

Gesichtserkennung und Grundrechte

Die FRA präsentierte die wichtigsten Ergebnisse ihres Papiers zur Gesichtserkennungstechnologie während einer Veranstaltung des International Network of Civil Liberties Organizations (INCLO). Das Netzwerk bringt 15 unabhängige, nationale Menschenrechts-NGOs aus verschiedenen Ländern zusammen. Die Online-Veranstaltung präsentierte den Start ihrer neuen Publikation, die Geschichten zusammenstellt, die zeigen, wie der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie die Rechte und das tägliche Leben von Menschen in 13 Ländern in Nord- und Südamerika, Afrika, Europa, Asien und Australien beeinträchtigt.

Die Auftaktveranstaltung fand am 28. Januar anlässlich des Internationalen Tages des Datenschutzes statt. Die Präsentation der FRA stellte die Auswirkungen der Nutzung solcher Technologien auf die Grundrechte in den breiteren europäischen Kontext. Überwachungs- und Datenschutzexperten von INCLO-Mitgliedsorganisationen teilten ihre Sichtweisen aus Kanada, Indien, Israel, den USA und Südafrika.

Grundrechte im Einreise-/Ausreisesystem

Die FRA erläuterte während einer Schulung am 2. und 3. Februar die Grundrechtsgarantien im Einreise-/Ausreisesystem. Die FRA sensibilisierte für die potenziellen Risiken für die Grundrechte, die entstehen können, wenn die Schutzmaßnahmen nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden, und stützte sich dabei auf ihre einschlägigen Arbeiten.

Dies war der dritte Online-Schulungskurs für nationale Behörden, der von der Europäischen Grenz- und Küstenwache (Frontex) organisiert wurde. Das Entry-Exit-System - eine groß angelegte IT-Datenbank - wird im Jahr 2022 in Betrieb genommen. Es wird die persönlichen Daten von Nicht-EU-Bürgern, die für einen kurzen Aufenthalt in die EU reisen, erfassen und verarbeiten. Dabei kann es sich entweder um Inhaber eines Visums oder um visumfreie Reisende handeln. Der Kurs wurde abgehalten für Behörden, die an der Einrichtung des Systems beteiligt sind.

Mehr dazu bei https://fra.europa.eu/

 


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ea
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Tags: #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Gesichtserkennung #Biometrie #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Grenzabfertigung #EU #Abschottung #FRA #FRP #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2021-02-09 08:31:08
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