Versuch EU-weite Strafverfolgung zu beschleunigen
Am Anfang wurden DSGVO und E-Privacy Verordnung getrennt. Das war gut, sonst hätten wir heute noch keine Datenschutzverordnung in der EU. Dann wurde die Regelung der Zugriffe der Strafverfolgungsbehörden von der Verordnung zum Schutz der Privatsphäre, der E-Privacy Regelung abgetrennt. Die E-Privacy Verordnung ist allerdings damit nicht beschleunigt worden.
Nun tut sich allerdings einiges bei der neu benannten E-Evidence Regelung. Die Richtlinie oder Verordnung, selbst das ist noch offen, zum grenzüberschreitenden Datenzugriff für Strafverfolger wird demnächst in den Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament diskutiert.
Darf ein staatsanwaltlich oder polizeilich angeordnete Maßnahme über Ländergrenzen EU-weit angeordnet werden? Oder müssen in jedem Fall die lokalen Justizbehörden über deren Rechtmäßigkeit entscheiden?
Kommission und Rat sind der Meinung, dass die direkt Betroffenen, also in der Regel Provider, Telekoms und Netzplattformen oder andere juristische Personen, dies im Einzelfall zu klären hätten. Das EU-Parlament ist dagegen der Meinung, dass auch aus Haftungsgründen immer eine lokale Justizbehörde die Maßnahme bestätigen muss. Auch hat der Auschuss für Bürgerrechte und Justiz des EU-Parlaments, der die Bearbeitung der Vorlagen von Rat und Kommission für das Parlament vorgenommen hatte, viele Kritikpunkte aus der Zivilgesellschaft eingearbeitet.
Mit einer schnellen Einigung ist nicht zu rechnen. Neben vielen Einzelfragen wird der oben genannte Durchgriff über Ländergrenzen ein Knackpunkt sein. Kommission und Rat wollen damit die derzeit üblichen monatelangen Rechtshilfverfahren nach dem sogenannten MLAT-Verfahren abkürzen. Sie schieben dabei das Vorgehen gegen Internetprovider in den Vordergrund (Hasskriminalität, FakeNews), dabei kann die E-Evidence Regelung zukünftig viel größere Bereiche der länderübergreifenden Strafverfolgung und Überwachung betreffen.
Mehr dazu bei https://fm4.orf.at/stories/3011222/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3dT
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7526-20210125-e-evidence-eu-weiter-datenzugriff-fuer-strafverfolger.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7526-20210125-e-evidence-eu-weiter-datenzugriff-fuer-strafverfolger.htm
Tags: #EU #Trilog #Parlament #Polizei #Hacking #Grundrechte #Menschenrechte #Durchgriff #E-Evidence #E-Privacy #DSGVO #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Schengen #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2021-01-25 10:56:23 Aufrufe: 679
Kommentar abgeben