20.11.2020 Vorstoß für neue VDS zurückweisen

"Praktiker" hätten gern unsere Daten

Gestern fand in Wiesbaden ein "Praktikertreffen der Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Verkehrsdatenspeicherung" statt. Auf Einladung der drei Justizminister/innen Eva Kühne-Hörmann (Hessen), Barbara Havliza (Niedersachsen) und Peter Biesenbach (Nordrhein-Westfalen) waren gestern "Praktiker" von Staatsanwaltschaften der drei Länder zusammengekommen, um in einem Symposium über die Notwendigkeit der Wiedereinsetzung der Verkehrsdatenspeicherung zu diskutieren.

Jetzt reiben wir uns erst einmal die Augen - haben wir uns verlesen oder geht um das ebenfalls illegale anlasslose Fotografieren und Speichern von Kfz-Kennzeichen?

Nein, die anlasslose Speicherung der Kfz-Kennzeichen wurde bereits in vielen Bundesländern von Gerichten verboten - aber die Vorratsdatenspeicherung (VDS) - nun neuerdings Verkehrsdatenspeicherung genannt, wurde sogar von höchsten Gerichten, vom BVerfG und vom EuGH, verworfen.

Trotzdem beschwören die gestern in Wiesbaden Anwesenden:

Nach den erschreckenden Vorfällen von Bergisch-Gladbach, Münster und Lüdge war so ein Vorstoß zu erwarten. Leider können wir die Beteuerungen, wie im letzten Absatz nicht glauben. Jedes Überwachungsgesetz wurde bisher in üblicher Salamitaktik so ausgeweitet, dass es schließlich selbst für Ordnundgswidrigkeiten anwendbar wurde. Diese umfassende Überwachung wird auch am vorletzten Argument deutlich: Ja, IP-Adressen sind wie Fingerabdrücke und wir möchten nicht, dass diese von uns allen bei jeder Kommunikation gespeichert werden - genauso wenig wie wir nicht möchten, dass sie in unserem Personalausweis gespeichert werden!

Deshalb begrüßen wir die prompte Antwort von Digitalcourage zu diesem Treffen.

P r e s s e m i t t e i l u n g, Bielefeld 19.11.2020

Nach einem sogenannten Praktikertreffen der Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zur Vorratsdatenspeicherung haben die teilnehmenden Minister in einem Appell die Wiedereinsetzung der ausgesetzten Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gefordert. [1]

Das dafür verwendete Wort „Verkehrsdatenspeicherung“ soll offenbar verschleiern, dass es gegen die Vorratsdatenspeicherung bereits mehrere nationale und EU-weite Gerichtsurteile gibt und, dass Verfassungsbeschwerden u.a. von Digitalcourage gegen das aktuelle deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht wurden. Argumentiert wurde – wie so oft – mit dem Schutz von Kindern vor Gewaltkriminalität und deren Online-Vermarktung.

Digitalcourage kritisiert:

„Der Normalfall in Demokratien und Rechtsstaaten muss lauten: keine Überwachung von Kommunikation. Ausnahmen müssen konkret begründet, gezielt und verhältnismäßig sein“, sagt Friedemann Ebelt von Digitalcourage. „Der Fokus sollte auf Maßnahmen gerichtet werden, die Kinder konkret und gezielt vor Missbrauch schützen – nicht auf die Frage, wie Massenüberwachung begründet werden kann.“

Digitalcourage zum jüngsten Urteil des EU-Gerichtshofs:
https://digitalcourage.de/blog/2020/vorratsdatenspeicherung-urteil-anlasslose-massenspeicherung-illegal

Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt:
http://luxembourgguidelines.org/german/

[1] https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/praktikertreffen-der-laender-nordrhein-westfalen-hessen-und-niedersachsen-zur
[2] https://digitalcourage.de/blog/2020/kinderschutz-vorratsdatenspeicherung-hilft-nicht
[3] https://twitter.com/andre_meister/status/1329422224512733184

Digitalcourage e.V., Marktstraße 18, 33602 Bielefeld

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/pressemitteilungen/2020/pm-vorratsdatenspeicherung-nrw-hessen-niedersachsen


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Erstellt: 2020-11-20 09:15:58
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