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Jeder gegen Jeden und Wenige für MeinungsfreiheitAm letzten Dienstag fand eine öffentliche Anhörung vor dem EuGH zur Klage der Regierung Polens gegen Upload Filter, genauer gesagt gegen Artikel 17, statt.
Was, Polen verteidigt die Meinungsfreiheit? Wir wollen mal nicht übertreiben ... Zumindest sieht Polen in einer Pflicht zum Einsatz von Uploadfiltern eine Verletzung der Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Allerdings will die Klage Polens mehrere wesentliche Grundrechte gar nicht thematisieren, so z.B. die Kunstfreiheit und auch die Datenschutzrechte sind durch Artikel 17 bedroht. Und die Klage vor dem EuGH hat durchaus Aussicht auf Erfolg, denn in der Vergangenheit hat der Europäische Gerichtshof den verpflichtenden Einsatz von Uploadfiltern nämlich fast immer abgelehnt. Aber auch die Fronten in Deutschland sind durchaus von den üblichen Vorurteilen verschieden. So hatte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak im letzten Jahr nach den Massenprotesten gegen die Urheberrechtsreform versuchte, seine Partei auf einen Verzicht auf Uploadfilter einzuschwören. In seinem Papier heißt es: „[A]lle Inhalte können hochgeladen werden. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sind Uploads von Lizenzgebühren frei. Oberhalb einer zeitlichen Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerprint (Kennzeichnung des Urhebers) haben, Lizenzen erwerben. […] Rechtlich stellt das Modell der Pauschallizenz eine Schranke zum Urheberrecht dar.“
So weit, nicht schön (Alle Uploads werden legalisiert – kurze Ausschnitte sind kostenfrei, für lange Ausschnitte gibt es eine gesetzlich festgelegte Pauschalvergütung - Uploadfiltern bleiben aber überflüssig), trotzdem aber erstaunlicherweise besser als die Ansichten aus der SPD. Wenig nutzerfreundlich der aus dem SPD-geführte Bundesjustizministerium veröffentlichte Referentenentwurf für die deutsche Umsetzung von Artikel 17. Nach diesem Vorschlag soll nur die Nutzung von kurzen Ausschnitten aus geschützten Werken pauschal erlaubt und vergütet werden, bis zu 20 Sekunden Video oder Audio, bis zu 1000 Zeichen Text, oder Bilddateien mit einer Größe von bis zu 250 Kilobyte. Längere Ausschnitte sollen nach den Plänen des Justizministeriums automatisch geblockt werden.
Um das (linke) Weltbild wieder zurecht zu rücken, müssen wir erwähnen, dass die CDU inzwischen ihren eigenen Vorschlag bekämpft. ;-)
Fazit? Der Kampf gegen Upload-Filter und für freie Meinungsäußerungen im Netz geht weiter. Weil den Politikern allein mit den Artikeln 13+17 kein schneller Erfolg beschert war, kam in letzter Zeit der Begriff Hasskriminalität zum Tragen und die Versuche für eine schnelle Zensur die Provider verantwortlich zu machen. Dass die eigentliche Auseinandersetzung um eine allseits gerechte Ausgestaltung des Urheberrechts durchaus kompliziert ist, zeigt Julia Reda, von 2014 bis 2019 für die Piraten im Europäischen Parlament, in ihrem ausführlichen und lesenswerten Artikel auf heise.de.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2020/eugh-koennte-uploadfilter-kippen-und-berlin-blamieren/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3cL Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7453-20201115-uploadfilter-vor-dem-eugh.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7453-20201115-uploadfilter-vor-dem-eugh.html Tags: #ePrivacy #Upload-Filter #Urheberrecht #LSR #Lauschangriff #Überwachung #Polen #EuGH #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #KI #AI #automatischeKontrolle #Artikel13 #Artikel17 Erstellt: 2020-11-15 09:57:58 Aufrufe: 731 Kommentar abgeben |
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