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09.11.2020 Anti-Terror-Gesetze wurden entfristet

Auch wenn's nicht nützt - es wird Gesetz

Anti-Terror-Paket stand auf verschiedenen Gesetzesvorlagen nach 2001, jedes Mal ging es um den Abbau von Grundrechten für alle Menschen in der Bundesrepublik, sei es der Große Lauschangriff auf Wohnungen, der Staatstrojaner oder die Vorratsdatenspeicherung (VDS).

Einige Gesetze landeten vor dem BVerfG und wurden "entschärft", um wenig später mit einem neuen Text wieder beschlossen zu werden. Zur sogenannten Terrorismusbekämpfung haben alle diese Maßnahmen nicht beigetragen, wie die Taten am Berliner Breidtscheidplatz, in Dresden, Hanau oder Halle zeigen.

Nach 2001 ging man noch vorsichtig vor und hat verschiedene Gesetze befristet. Sie sollten evaluiert werden und wären dann ausgelaufen. Nun hat das Innenministerium sich selbst evaluiert und die Vorschläge des Datenschutzbeauftragten beiseite gewischt und jeder Gefahr des Auslaufens der Überwachungsgesetze einen Riegel vorgeschoben.

Heise zitiert dazu

Die aktuellen Herausforderungen "insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus" erfordern es laut dem Bundestag, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunächst befristet eingeführten Anti-Terror-Befugnisse der Geheimdienste zu "verstetigen". Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie mit den Stimmen der AfD hat das Parlament daher am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Koalition befürwortet, mit dem die bereits mehrfach verlängerten Kompetenzen endgültig entfristet werden.

Ziel sei es, "die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gewährleisten", begründete Schwarz-Rot die Initiative.

Nun können also das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärischen Abschirmdienst (MAD) weiterhin

  • "zur Netzwerkaufklärung" verpflichtende Auskünfte von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien (also praktisch von allen wichtigen Datensammlern im Lande) einholen,
  • den IMSI-Catcher nutzen, um genutzte Mobiltelefonnummern feststellen zu können,
  • über das Schengener Informationssystem "internationale Bezüge" nachverfolgen.

Eigentlich sollte auch die Quellen TKÜ für das Abhören von Messenger-Diensten mit in die Regelung, das hat man dann wegen Unstimmigkeiten in der Koalition weggelassen. Die Kritik der Opposition und der Zivilgesellschaft ist trotzdem groß - findet aber in den Medien kaum Resonanz, denn selbst die SPD bezeichnete die Befugnisse angesichts der jüngsten islamistischen Terrorattacken in Wien und Nizza als unverzichtbar ...

... aber untauglich sind sie trotzdem (s.o.).

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Bundestag-Temporaer-eingefuehrte-Anti-Terror-Befugnisse-gelten-dauerhaft-4949908.html


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Erstellt: 2020-11-09 09:46:02
Aufrufe: 947

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