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05.10.2020 Berater contra gesundem Menschenverstand

Finanzminister und ihre Finanzberater

WERNER RÜGEMER, freier Publizist und Autor fragte sich in der aktuellen verdi Publik, wie es passieren konnte, dass insgesamt 4 bundesdeutsche Finanzminister nichts gegen die Cum-Ex Geschäfte der Banken taten und damit einen Schaden von über 50 Milliarden Euro für den deutschen Steuerzahler anhäufen konnten.

Schon vor 2 Jahren erhoben wir die Forderung nach Verfolgung der Cum-Ex Steuerbetrüger doch geschehen ist bis heute wenig. Die Prozesse, die inzwischen begonnen haben, dümpeln so vor sich hin, viele wurde erst gar nicht eröffnet. Ein erstes Urteil des Landgerichts Bonn fiel milde aus: Cum-Ex ist eine schwere Straftat, die Angeklagten kamen trotzdem mit Bewährung davon.

Ist es legal, dass wir einem Aktienbesitzer eine Steuer zurückzahlen, die der gar nicht bezahlt hat?

An dieser einfachen Frage sind die 4 Finanzminister Hans Eichel, Peer Steinbrück, Wolfgang Schäuble, Olaf Scholz allesamt gescheitert. Während jeder normale Mensch obige Frage mit NEIN beantwortet, haben die Minister hochbezahlte Besserwisser gefragt.

Das war u.a. die „renommierte", global tätige Wirtschaftskanzlei Freshfields mit Hauptsitz im Finanzzentrum London. Sie wusste die Antwort: Ja, es ist legal, eine nicht gezahlte Kapitalertragssteuer darf auch an einen Aktionär ausgezahlt werden, der gar keine Kapitalertragssteuer gezahlt hat. Und diese Operation wurde möglich, weil andere „renommierte", hochbezahlte Besserwisser die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte entwickelt hatten: Kurz vor dem Auszahlungstag der Dividende an den Aktionär leiht sich ein zweiter oder auch ein dritter „Investor" gegen eine kleine Gebühr die Aktie aus („Leerverkäufe"), gibt sich seinem Finanzamt gegenüber als Aktienbesitzer aus und behauptet, der zuständige Konzern, zum Beispiel Siemens oder die Depotbank, habe gesetzestreu die Kapitalertragssteuer zurückbehalten. Weil es für Aktionäre viele Steuervergünstigungen gibt, haben die meisten das Recht, dass ihnen die Steuer rückerstattet wird.

Die Anwälte von Freshfields stellten den beteiligten Banken, also zum Beispiel der Deutschen Bank, der Commerzbank, der Warburg und Maple-Bank, Gutachten aus: Die Rückzahlung nicht gezahlter Steuer ist legal!

Die Finanzämter blickten bei den komplizierten Karussellgeschäften anfangs nicht durch. Interessant wird es dann, wenn Finanzbeamte doch tätig wurden, wie es mehrmals in Hessen geschah und diese dann erst zu psychatrischen Gutachten bestellt und dann in den Ruhestand versetzt wurden.

Werden die Falsch-Berater nun zur Rechenschaft gezogen?

Nein, im Gegenteil, noch 2015 lobte der damalige Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz, SPD, und jetziger Finanzminister, die Kanzlei Freshfields:

Sie sei „unbestechlich, dem geradlinigen Gang verpflichtet. Sie hat unsere Gesellschaft immer wieder aktiv mitgestaltet". Scholz war der Festredner zum Jubiläum der Kanzlei. Richtig ist: Freshfields hat die Bundesregierungen seit Kanzler Gerhard Schröder, SPD, in Milliardenverluste hineinberaten, hat das für die öffentliche Hand so nachteilige Vertragsmuster Public Private Partnership (PPP/ÖPP) mitentwickelt, hat den 17.000-Seiten-Geheimvertrag zu Toll Collect (Lkw-Maut) genauso verfasst wie die Gesetze zur Bankenrettung.

PS. Auch der jetzige Verkehrsminister Andreas Scheuer, CSU, wirft Freshfields Millionenbeträge hinterher. Und Freshfields ist nicht der einzige derartige Staats-, Landes- und Kommunalberater wie wir aus dem beratungsaffinen Verteidigungsministerium unter Ursula von der Leyen gehört haben ...

Mehr dazu in verdi Publik 6/20, Sep.20
und in Forderung nach Verfolgung der Cum-Ex Steuerbetrüger


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Tags: #Finanzminister #Finanzberater #CumEx #Betrug #Steuer #Milliarden #Aktienbesitzer #Kapitalertragssteuer #Transparenz #Informationsfreiheit #Ungleichbehandlung
Erstellt: 2020-10-05 08:35:53
Aufrufe: 685

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