"Gesundheitsgesetze" helfen eigentlich nur der IT-Industrie
Corona-App, DVG, PDSG, ePA ... - das Gesundheitsministerium in Person sein Minister, Herr Spahn überrascht uns mindestens monatlich mit neuen Gesetzen, die alle eines gemeinsam haben - sie treiben den Digitalisierungswahn auf die Spitze.
Vor 2 Tagen haben wir in einer Online Diskussionsrunde zur ePA, der elektronischen Patientenakte, aus der Sicht der gesetzlich Versicherten festgestellt, dass mit diesen Maßnahmen an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei regiert wird. Ältere und Menschen, die keine Smartphones besitzen möchten werden massiv benachteiligt. Sie können ihre Rechte auf Teilhabe und Mitbestimmung, was mit ihren Daten passiert nicht mehr wahrnehmen.
OK, wir kennen das auch aus dem Straßenverkehr, auch dort werden Autofahrer bevorzugt und Fußgänger und Radfahrer als störender Müll an den Rand gedrängt. Sie "dürfen" sich aber dort noch bewegen, während Nicht-Smartphone-Besitzer ohne ePA-Zugriffs-App ab 2022 keinen Einfluss mehr auf die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten in einer ePA bekommen.
Die ePA wird z.Zt. in Bundestag und Bundesrat endgültig beschlossen, obwohl der Bundesdatenschutzbeauftragte schwere Bedenken wegen Verstößen gegen die DSGVO hat. Bereits im Frühsommer wurde das DVG, das Digitale Versorgungs-Gesetz ohne große Diskussionen von der Regierungskoalition beschlossen. Auch damit werden Maßnahmen zur Digitalisierung durchgedrückt, die praxisfern und nicht im Sinne einer sinnvollen und schnellen Gesundheitsversorgung sind.
Also nicht nur die Versicherten gehen gegen diesen Regulierungswahn in Richtung Digitalisierung auf die Barrikaden, auch die Ärzte in Praxen und Krankenhäusern haben massive Kritik an denen ihnen auferlegten Zusatzaufgaben. Dr. Silke Lüder vom Bündnis "Stoppt die eCard" stellt aus Sicht der niedergelassenen Ärzte fest:
- Die neuen Vorgaben werden die Funktionalität und den Workflow in Praxen und Kliniken massiv belasten.
- Zu Recht kritisieren der Bundesdatenschützer, die Ärzteschaft, die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag, der Chaos Computer Club und weitere Experten massiv das geplante Patientendaten-Schutzgesetz (Drucksache 19/18793). Es widerspreche an vielen Punkten der Datenschutzgrundverordnung und damit geltendem Recht.
- e-Rezept
Beim e-Rezept hingegen bekommt der Versicherte entweder einen Zugangscode auf sein Handy oder einen sogenannten Token wieder auf Papier. Sämtliche Informationen werden auf zentralen Servern gespeichert. Der Patient kann also nicht mehr nachprüfen, was der Arzt tatsächlich verordnet hat, und Missverständnisse werden erst in der Apotheke sichtbar. - e-AU-Bescheinigung
Die elektronische, über die Telematikinfrastruktur (TI) an die Krankenkassen geleitete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet Doppelarbeit vor allem für die Hausärzte. - e-Notfalldatensatz
Für das tatsächliche Anlegen des Notfalldatensatzes inklusive Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation bekommt die Praxis dann 8,79 Euro. - ePA
Man muss davon ausgehen, dass die mit Zwang und Strafzahlungen genötigten Ärztinnen und Ärzte schon aufgrund mangelnder Überzeugung und Zeit nicht bereit sein werden, mit dieser unzuverlässigen Sammlung von PDF-Dokumenten ihre Arbeitszeit zu verschwenden. Daran ändern auch die einmalig gezahlten 10 Euro für die ärztliche Erstbefüllung einer ePA nichts. - ePA Daten "für die Forschung"
ePA können an das neue „Forschungsdatenzentrum“ übermittelt werden, dabei haben die Institutionen mit Zugang zu den Daten wenig mit Forschung zu tun. Diese Institutionen können sich überwiegend nicht auf die verfassungsrechtlich verbriefte Wissenschaftsfreiheit berufen. Hier von den Versicherten mit einer pauschalen Einwilligung einen Persilschein zu erbitten, entspreche nicht den Anforderungen einer „informierten Einwilligung“, wie auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vom 3.4.2020 formuliert hat.
Mehr dazu bei https://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/396-Praxisfern-und-unsicher-Spahns-Patientendaten-Schutzgesetz-schuetzt-weder-die-Patientendaten-noch-die-Medizinqualitaet.html
der Artikel von Frau Dr. Lüder ist im Originaltext im KV - Journal Hamburg Ausgabe 7/8 2020 Seite 34-36 erschienen.
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Erstellt: 2020-09-16 07:51:08 Aufrufe: 1257
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