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Biometrische Daten gehören allein dem Besitzer Doch die Arbeitszeiterfassung allein rechtfertigt keine Erfassung der biometrischen Daten aller Arbeitnehmer eines Betriebs, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg. Nach Art. 9 Abs. 2 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung solcher Daten nur in besonderen Fällen und ausnahmsweise möglich. (LAG Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020, Aktenzeichen 10 Sa 2130/19) Die Abmahnung des Arbeitgebers gegen den klagenden Arbeitnehmer muss aus der Personalakte entfernt werden. Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/datenschutz-arbeitnehmer-muessen-fingerabdruck-nicht-bereitstellen-2008-150467.html Kommentar: RE: 20200828 Zeiterfassung per Fingerabdruck verstößt gegen Grundrechte Wie sieht es denn aus, wenn sich der Betriebsrat breitschlagen lässt und dafür eine Betriebsvereinbarung abschließt? Bernd, 28.08.2020 09:52 Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3bn Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7372-20200828-zeiterfassung-per-fingerabdruck-verstoesst-gegen-grundrechte.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7372-20200828-zeiterfassung-per-fingerabdruck-verstoesst-gegen-grundrechte.html Tags: #Biometrie #Bestandsdaten #Zeiterfassung #Fingerabdruck #Scanner #DSGVO #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #LAG #Berlin #Klage #Arbeitsgericht #Grundrechte #Menschenrechte Erstellt: 2020-08-28 07:54:55 Aufrufe: 660 Kommentar abgeben |
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