DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo Wir in der taz Wir bei Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Unsere Artikel bei Tumblr Unsere Bilder bei Flickr Aktion FsA bei Wikipedia Spenden Facebook Bitmessage Spenden über Betterplace Zugriff im Tor-Netzwerk https-everywhere
28.10.2009 Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“

28.10.2009: Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“


Pressemitteilung Nr. 124/2009 vom 27. Oktober 2009
1 BvR 256/08
1 BvR 263/08
1 BvR 586/08

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am

15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe


über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des
Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21.
Dezember 2007 richten. Dieses Gesetz dient unter anderem dazu, die
Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in
deutsches Recht umzusetzen. § 113a des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
sieht vor, dass Verkehrsdaten, die bei der Inanspruchnahme von
Telekommunikationsdiensten entstehen, von den Anbietern der Dienste
jeweils für sechs Monate zu speichern sind. Dies gilt für Telefondienste
ebenso wie für Internetzugangsdienste und e-Mail-Dienste. Zu speichern
sind etwa bei Telefongesprächen die Rufnummern des Anrufenden und des
angerufenen Anschlusses sowie Beginn und Ende des Gesprächs. Die
anlasslos auf Vorrat gespeicherten Daten dürfen von den Diensteanbietern
an die zuständigen Behörden zur Strafverfolgung (§ 113b Satz 1 Nr. 1
TKG), zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
(§ 113b Satz 1 Nr. 2 TKG) und zur Erfüllung der Aufgaben des
Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des militärischen
Abschirmdienstes (§ 113b Satz 1 Nr. 3 TKG) übermittelt werden.
Gesetzliche Voraussetzung für die Übermittlung der Daten ist, dass die
betreffenden Behörden jeweils durch eine Rechtsgrundlage zum Abruf
ermächtigt sind, die auf § 113a TKG Bezug nimmt. Für die Strafverfolgung
gestattet den Zugriff auf die Vorratsdaten § 100g StPO. Insoweit ist
auch diese Regelung Gegenstand der Verfassungsbeschwerde.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung 
teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich an

Herrn Oberamtsrat Stadtler
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefon: 0721/9101-400
Fax: 0721 9101-461


Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon-
oder Faxnummer anzugeben.

Mehr dazu bei http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-124.html


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1cX
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/736-20091028-muendliche-verhandlung-in-sachen-vorratsdatenspeicherung.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/736-20091028-muendliche-verhandlung-in-sachen-vorratsdatenspeicherung.html
Tags: #Verhandlung #Vorratsdatenspeicherung #BVG #Bundesverfassungsgericht #15.12.2009 #Karlsruhe
Erstellt: 2009-10-28 08:27:21
Aufrufe: 3038

Kommentar abgeben

Für eine weitere vertrauliche Kommunikation empfehlen wir, unter dem Kommentartext einen Verweis auf einen sicheren Messenger, wie Session, Bitmessage, o.ä. anzugeben.

Geben Sie bitte noch die im linken Bild dargestellte Zeichenfolge in das rechte Feld ein, um die Verwendung dieses Formulars durch Spam-Robots zu verhindern.

CC Lizenz   Mitglied im European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   Wir speichern nicht   World Beyond War   Tor nutzen   HTTPS nutzen   Kein Java   Transparenz in der Zivilgesellschaft

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst Wir speichern nicht World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - verschlüsselte Verbindungen nutzen Wir verwenden kein JavaScript Für Transparenz in der Zivilgesellschaft