02.08.2020 Staatliche Aufgaben in privaten Händen

Das Gewaltmonopol muss beim Staat bleiben

Wer kann noch private Sicherheitskräfte von Mitarbeitenden des Ordnungsamts auf einen Blick unterscheiden? Personen in Warnwesten, oft zu zweit und mit prall gefüllten Taschen unterwegs, gehören inzwischen in jedes Stadtbild. Für die einen strahlt dies Sicherheit aus, andere fühlen sich in ihrem Alltag gestört. Oft erteilen auch private Dienstleister Platzverweise, nehmen Personalien auf oder sprechen Verbote aus.

Auf welcher rechtlichen Grundlage sorgen diese für öffentliche Sicherheit und Ordnung?

Das will FragDenStaat klären. Vermeintlich auf gar keiner. Die Übertragung hoheitlicher Aufgaben von Polizei und Ämtern an private Unternehmen findet immer öfter statt. So ließ in der Corona-Krise unter anderem auch die Stadt Potsdam eine Security-Firma in der Stadt Streife fahren, um die Einhaltung der Corona-Maßnahmen zu kontrollieren. Sie schufen zuvor allerdings keine gesetzliche Grundlage dafür, die eigentlich nötig wäre.

Damit könnte die Stadt Potsdam verfassungsrechtliche Regelungen missachtet haben – insbesondere, wenn die Firma Platzverweise durchführen sollte. Gerichte haben wiederholt geurteilt, dass Behörden für Aufgaben im Bereich der „öffentlichen Sicherheit“ nicht einfach private Dienstleister engagieren dürfen. Grund dafür ist das sogenannte staatliche Gewaltmonopol. Danach dürfen Maßnahmen, die persönliche Freiheiten beschränken, in der Regel nur vom Staat selbst vorgenommen werden.

Und nun kommen wir zur Frage von Transparenz und Informationsfreiheit:

Aufklären können wir die genauen Umstände der Beauftragung der Security-Firma derzeit allerdings nicht, denn die Stadt hält Details dazu geheim. Mit Verweis auf angebliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Firma sowie Urheberrechte will Potsdam den Vertrag zu den Corona-Maßnahmen unter Verschluss halten. Noch nicht einmal den Namen der Sicherheitsfirma will die Stadt herausgeben. Der vorgeschobene Grund dafür: Datenschutz.

Deswegen hat FragDenStaat die Stadt Potsdam verklagt. Jetzt muss das Verwaltungsgericht die Stadt zu Transparenz zwingen – und bei entsprechenden Klagen dann womöglich feststellen, dass ein solcher Ausverkauf der Grundrechte rechtswidrig ist. Das ist nicht nur im Einzelfall wichtig – sondern für alle derartigen Fälle in Deutschland.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/


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Erstellt: 2020-08-02 07:57:59
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